Daher: Die Forderung nach Prüfung durch den Rechnungshof
hat nichts damit zu tun, dass es eine Feindschaft zu den Wohnbauvereinigungen
gibt, sondern sie soll dazu anregen, einerseits die geparkten Gelder richtig zu
verwenden und zum anderen ein zusätzliches Gütesiegel gegenüber den Nutzern zu
haben. Eine Rechnungshofprüfung ist keine Strafe, sondern soll bestätigen, dass
die Gelder gut veranlagt sind. – Danke. (Beifall bei den
Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.57
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Wohnrechtsnovelle 2006 samt Titel und Eingang in 1530 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden
Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein
entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der
Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Energieausweis-Vorlage-Gesetz in 1531 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 5 eingebracht.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zu dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.