Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 72

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des Umgangs mit der kurdischen Sprache in der Türkei als Unterrichtssprache, als Sprache im öffentlichen Raum. Da gibt es Defizite, aber die Türkei hat zumindest in einigen kleinen Punkten gezeigt, dass sie bereit ist – ich sage es ganz sanft, und so meine ich es auch –, sich diesen Defiziten einmal zu stellen und anzunähern.

Lösungen gibt es noch keine, aber da hoffe ich auf den Druck der Verhandlungen, und Sie, Herr Staatssekretär, haben es ja gesagt: das erste Kapitel – das ist ja traditionell so, das ist ja bei Kroatien auch so gewesen – in einem Tag. Das ist so, als würde es nur eine Sportart geben, nur einen 100-Meter-Lauf – und sonst gar nichts. Es gibt aber zahlreiche Sportarten. – So ähnlich ist es, stelle ich mir vor, bei Verhandlungen über einen EU-Beitritt in den jeweiligen Kapiteln. Die erste Etappe, eine Mini-Etappe, liegt hinter der Türkei, aber die wirklichen steilen Aufstiege sind noch zu nehmen. Ich bin aber optimistisch. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dipl.-Ing. Mag. Regler. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


11.49.45

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zuerst einmal die gute Nachricht: Österreich ist frei – und Österreich bleibt frei! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neudeck.) Dazu hätte es keines Volksbegehrens bedurft.

Ich kann mich noch gut an meine Zeit als Gymnasiast erinnern, daran, wie wir darauf gewartet haben, dass es endlich einmal zum Staatsvertrag kommen wird, wie ich mir den Film „1. April 2000“ angesehen habe, weil wir gefürchtet haben, dass es noch so lange dauern wird, bis Österreich frei wird: Ich als einer, der damals mit Tränen in den Augen die Worte „Österreich ist frei!“ gehört hat, stehe dafür, dass keine Maßnahmen gesetzt werden, die die Freiheit Österreichs aushöhlen.

Zu diesen drei Punkten des Volksbegehrens:

Garantie der österreichischen Neutralität. – Es ist schon klargestellt worden, dass auch im Verfassungskonvent Übereinstimmung darüber besteht, das Neutralitäts­ge­setz tel-quel als Annex zur Verfassung zu übernehmen und zu erhalten. Wenn behauptet wird, dass der Artikel 23f B-VG – es heißt in diesem Volksbegehren, in diesem „Ungeist“ beschloss der Nationalrat diesen Artikel – eigentlich die Neutralität aufgehoben hat, muss man sagen: Das stimmt nicht! Die Mitwirkung an der Gemein­samen Außen- und Sicherheitspolitik der EU auf der Basis des Vertrages von Nizza hebt die Neutralität nicht auf. Es ist nämlich uns überlassen, wie wir die Beistands­pflicht erfüllen, welche Maßnahmen wir setzen.

Punkt 2: Zustimmung zur EU-Verfassung. – Vielleicht ist der Titel nicht gut gewählt, und man glaubt dann, es bedeutet etwas anderes, aber: Die EU bleibt auch mit dieser EU-Verfassung ein Staatenbund, ein Bund souveräner Staaten. Die EU wird kein Bundesstaat und schon gar nicht, wie Frau Abgeordnete Rosenkranz gemeint hat, ein europäischer Zentralstaat. Die EU bleibt ein Bund souveräner Staaten.

Es handelt sich um die Weiterentwicklung des Vertrags von Nizza, damit die Insti­tutionen handlungsfähig bleiben, wenn jetzt mehr als 25 oder 27 Mitgliedstaaten bestehen. Andererseits bedeutet die Verfassung eine große Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Es werden die Grundrechte der Menschen gestärkt, und die sozialen Rechte treten gleichberechtigt neben wirtschaftliche Grundsätze. Das darf ja nicht vergessen werden! Ich bin deshalb froh darüber, dass wir im Nationalrat den Beschluss bereits gefasst – ganz egal, wie es ausgeht mit dieser Verfassung – und zu diesen Grundsätzen ein Ja gesagt haben.

 


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