Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 74

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Es steht nicht dort: Artikel 49. Es steht nicht dort: Artikel 49 und Artikel 51, sondern es steht dort: Artikel 51. Also es steht nicht dort, dass es zu Sanktionszwecken ergriffen werden kann, wie es der Artikel 49 sagen würde, sondern es heißt, nur dann, wenn es Artikel 51 ist. Und das ist das Selbstverteidigungsrecht. Also: Artikel 23f sagt nur, dass es auch ohne Beschluss des Sicherheitsrates möglich ist, wenn es der Selbst­verteidigung dient. Und in diesem Sinne haben die Sozialdemokraten damals Arti­kel 23f zugestimmt.

Ich bin im Übrigen der Auffassung, dass eher zu überlegen ist, dass durch die Ver­gemeinschaftung der Außen- und Sicherheitspolitik, also mit dem Vertrag von Nizza die EU schon einen Grad an Völkerrechtssubjekt erreicht hat, dass sie selbst an die UN-Charta gebunden ist, dass es ihr also gar nicht rechtlich möglich ist, Kriege, bewaffnete Einsätze außer zu Selbstverteidigungszwecken zu führen, außer es liegt ein diesbezügliches UN-Mandat vor.

Was das Wichtigste ist, ist die Frage: Ist es notwendig, die Neutralität zu schützen? Die Neutralität wird derzeit in Österreich von keiner Partei in Frage gestellt – glücklicher­weise. Es gab jedoch Momente, wo überlegt wurde, die Neutralität vor allem auch für einen NATO-Beitritt zu ändern, zu modifizieren oder abzuschaffen. Damals hing es davon ab, ob eine der großen Parteien, denn die haben die Zweidrittelmehrheit, dazu bereit war. Es waren die Sozialdemokraten – ich sage, ja, es gab auch bei denen Stimmen, die das anders haben wollten –, es waren also die Sozialdemokraten, die dazu nicht Ja gesagt haben. Es waren die Sozialdemokraten, die damals sichergestellt haben, was heute Allgemeingut ist: dass es bei der österreichischen Neutralität bleibt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich glaube, das ist auch eine Verpflichtung für die Politik selbst. Ich glaube, das heißt auch, dass Österreich eine aktive Politik betreiben soll. Ich bin auch froh darüber, dass die österreichische Außenpolitik das in vielen Fällen macht, und ich will hier auch durchaus etwas Positives erwähnen: Das ist zum Beispiel jetzt auch während der EU-Präsidentschaft unser Engagement in den Balkan-Fragen. Das ist ein positives Beispiel. Es gibt aber auch den großen Sündenfall, nämlich das, was die frühere Außenministerin getan hat, als sie in der Frage des Irak-Krieges von der „Politik der Mitte“ gesprochen hat. Das war der große Sündenfall der Außenpolitik, und ich glaube, der Bush-Besuch wäre ein guter Anlass, deutliche Worte von österreichischer Seite zu sprechen, um diesen damaligen Fehler, diesen schwerwiegenden Fehler Österreichs wieder gut zu machen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dipl.-Ing. Hofmann. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


12.00.23

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche - BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Das Starten eines Volksbegehrens als meiner Überzeugung nach wichtiges Mittel der De­mo­kratie ist durchaus positiv zu sehen. Ich darf jetzt allerdings auch auf die Aus­führungen von Frau Kollegin Stoisits eingehen, die von einer „schlechten Tradition“ der FPÖ-Volksbegehren sowie über das Volksbegehren „Österreich zuerst“ ge­sprochen hat; Letzteres wurde von Frau Abgeordneter Stoisits als „Ausländer-Volksbegehren“ bezeichnet.

Ich darf Ihnen dazu sagen, dass die FPÖ damals dieses Volksbegehren sehr erfolg­reich durchgeführt hat und dabei sehr verantwortungsvoll vorgegangen ist. Von den Punkten des „Österreich zuerst“-Volksbegehrens ist ja mittlerweile der Großteil umgesetzt. – Die damalige FPÖ war also ihrer Zeit voraus.

 


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