Insbesonders geht es auch darum, die sprachliche
Förderung von Kindern und Jugendlichen mit nichtdeutscher Muttersprache und
auch all jener, die Sprachprobleme aufweisen, zu verbessern. Deshalb fordern
seit Jahren SchülerInnen-, Eltern- und LehrerInnen-VertreterInnen, dass diese
gesetzliche Höchstzahl gesenkt wird.
Die SPÖ tritt für eine Senkung der
Klassenschülerhöchstzahl auf 25 ein. Sie steht damit aber nicht allein.
Zuletzt hat auch NR Werner Amon (VP) in einem Interview
in der Tageszeitung „Kurier“ vom 14. Juni 2006, angekündigt, dass auch die ÖVP
kleinere Schulklassen wolle. Ebenso sprach sich die Bildungssprecherin des BZÖ,
Abg. Mares Rossmann, am 14. Juni 2006, für eine Senkung der
KlassenschülerInnen-Höchstzahlen aus und NR Dieter Brosz (Grüne) hat einen
solchen Antrag ebenso wie die SPÖ schon vor Jahren im Nationalrat eingebracht.
In Wien hat die dortige ÖVP sogar eine Senkung auf 22 SchülerInnen
plakatiert, steirische und niederösterreichische VP-Vertreter sprechen sich
öffentlich vehement für eine Senkung der Klassenschülerhöchstzahl aus. Der vorliegende
Antrag bietet Gelegenheit, den Worten auch Taten folgen zu lassen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher
nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und
Kultur wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Gesetzesvorlage
vorzulegen, die eine KlassenschülerInnen-Höchstzahl von maximal 25
SchülerInnen pro Klasse in allen Schularten vorsieht und die dafür notwendigen
LehrerInnen-Dienstposten zur Verfügung stellt sowie ein adaptiertes
Schulentwicklungs- und -bauprogramm für die allgemein bildenden und
berufsbildenden höheren Schulen zu erarbeiten. Für Sonderschulen und integrativ
geführte Klassen sind entsprechende Reduzierungen im Ausmaß von 20 % vorzusehen.“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin kommt Frau Abgeordnete Rossmann zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
12.56
Abgeordnete Mares Rossmann
(Freiheitliche - BZÖ): Frau
Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Kollege Niederwieser, ich
glaube, Sie müssen selber schmunzeln, wenn Sie unseren Antrag ablehnen, denn
die Argumentation, die Sie jetzt gebracht haben, überzeugt nicht einmal Sie
selbst und schon gar nicht Ihre Fraktion, aber ich sehe schon ein: Es ist
einfach so, dass die Opposition auf Biegen und Brechen Opposition machen will
und nicht in der Lage ist oder nicht in der Lage sein will, gute Vorschläge mit
zu unterstützen. (Beifall bei den
Freiheitlichen – BZÖ.)
Die Evaluierung des Finanzausgleichs ist der Tagesordnungspunkt. In diesem Sinne ist es natürlich auch erforderlich, auch im Schulbereich zu evaluieren. Deshalb haben wir die Vorgehensweise gewählt, dass wir die Aufteilungsziffern auch im Schulbereich evaluieren. Wir kommen damit den Interessen der Bundesländer entgegen, den Interessen sowohl des Burgenlands als auch Niederösterreichs, aber auch Kärntens.
Kärnten ist da noch einmal in einer besonderen Situation: Gemäß dem Minderheitenschulgesetz, wonach in sechs Bezirken des Landes unterrichtet wird, liegen die Klassenteilungszahlen bekannterweise bei 21. Dazu kommen noch über 300 ein-