Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 103

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13.22.09

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass die Maßnahmen, die wir heute hier setzen, nämlich viele nicht mehr notwendige Gesetze und Verordnungen im Sinne dessen, was vorher schon gesagt wurde, aufzuheben – nach dem Grundsatz „Less and Better Regulations“ –, einen wichtigen Schritt dar­stellen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Ist Scheibner aufgerufen worden? – Abg. Scheibner: Scheuch?)

Ich denke, das ist nur eine Zwischenetappe, weil dies nur eine Möglichkeit ist, mit Gesetzesmaterien und deren Folgekosten umzugehen. Diese Möglichkeit ist natürlich schon wichtig, weil Gesetze, so wie alle Rechtsregeln, Behörden und Bürokratie überhaupt, irgendwie das Bestreben haben, immer mehr zu werden, aber jene, die nicht mehr notwendig sind, im Regelfall nicht außer Kraft gesetzt werden, sodass eine Unübersichtlichkeit entsteht, die besonders für den Rechtsunterworfenen ein Problem darstellt. Daher ist es, so glaube ich, gut, dass hier systematisch dahin gehend durch­forstet wurde, dass nicht mehr notwendige Gesetze wirklich auch aufgehoben werden.

Im Sinne eines Zwischenschrittes wäre es auch gut, gerade auch die Gesetzesfolgen­abschätzung weiterzuentwickeln. Wir wissen, dass es dieses Instrument an sich gibt, wir sehen auch in den einzelnen Vorschlägen der Bundesregierung, dass von den Ministerien solche Folgenabschätzungen gemacht werden, aber häufig sind sie wirklich nur formelhaft. Es steht nur drinnen, dass ein Gesetz keine finanziellen Auswirkungen haben wird, es folgt keine nähere Begründung. Oft werden gerade die finanziellen Folgen durch zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Wirtschaft, für die Rechts­unterworfenen vernachlässigt und fallen unter den Tisch.

Ich meine daher, dass wir heute nicht nur diesen Schritt setzen sollten, sondern dass wir auch die Folgenabschätzung der Gesetzeskosten weiterentwickeln sollten, weil hier ein sehr großes Einsparungspotential für die Volkswirtschaft, für die Unternehmen insgesamt gegeben ist und damit auch ein Potential für eine bessere Entwicklung der Wirtschaft und für einen noch besseren Wirtschaftsstandort Österreich. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

13.24


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


13.24.09

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Vorhin haben sich irgendwie die Schallwellen geändert. Wir haben bei der Worterteilung einen anderen Namen verstanden. Ich bitte um Verständnis. Ich werde mich jedenfalls kurz fassen.

Mein Vorredner hat einen sehr wichtigen Bereich angesprochen, nämlich die Geset­zesfolgenabschätzung. Wir haben dieses Thema vor vielen Jahren hier im Parlament diskutiert. Ich kann mich erinnern, dass meine Partei und ich als Wissenschafts­sprecher schon 1993/94 diesbezüglich Initiativen gesetzt haben, denn diese Institution sollte, so wie es auch der Deutsche Bundestag hat, hier im Parlament angesiedelt sein. Bis heute ist leider bis auf das Erfordernis, dass man bei Gesetzesanträgen auch die Budgetwirksamkeit berücksichtigen muss, wenig passiert.

Zur Deregulierung insgesamt: Das ist selbstverständlich immer eine gute Maßnahme. An dieser Stelle aber noch einmal mein Bedauern, dass wir im Verfassungs-Konvent bis jetzt keine Lösung erzielen konnten, auch nicht im Besonderen Ausschuss zur Behandlung der Ergebnisse aus dem Verfassungs-Konvent. Gerade im Bereich der Deregulierung und der Auflassung von nicht mehr benötigten Gesetzesmaterien, vor


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