Nationalbank intensiv bemüht ist, diesen Vermögensstatus festzustellen, was wohl nicht ganz einfach ist.
Zur Frage 12:
Die Haftung wurde notwendig, weil, wie ich ausgeführt habe, weder die BAWAG P.S.K. selbst noch der Österreichische Gewerkschaftsbund in der Lage waren, diesen enormen Gesamtschaden von aus heutiger Sicht etwa 3 Milliarden € abzudecken. Die Haftung wurde notwendig, weil rund um den 1. Mai der Vorstand der Bank, Professor Nowotny, auch sein Kollege Dr. Koren, der Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes Hundstorfer, auch der Finanzreferent Foglar zum damaligen Zeitpunkt die Bundesregierung informiert haben, dass die Bank ohne Hilfe des Bundes nicht zu halten sein wird, und man um dringende Hilfestellung, Hilfeleistungen und Unterstützung gebeten hat.
Eine Insolvenz der BAWAG P.S.K. hätte die nunmehrige Haftungssumme von 900 Millionen sicherlich bei weitem übertroffen. Sie wissen, dass wir 5,5 Milliarden € aus der Haftung des Bundes für die ehemaligen Verbindlichkeiten bei der Österreichischen Postsparkasse zu garantieren haben. Es gibt eine Inanspruchnahme aus der Einlagensicherung. Im Falle einer Insolvenz wären alle anderen Bankinstitute in Österreich entsprechend in der Einlagensicherung verantwortlich gewesen. Es hätte natürlich eine massive Gefährdung des Rufes des Finanzplatzes Österreich und einen noch größeren Schaden als die ohnehin schon stattfindende Diskussion bedeutet. Es hätte einen Verlust von Arbeitsplätzen von bis zu 6 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BAWAG P.S.K. bedeuten können, und es hätte bedeutet, dass eine Größenordnung von 1,3 Millionen Kunden in eine sehr schwierige Situation geraten wären und ein guter Teil der Kunden der BAWAG P.S.K. zumindest teilweise Vermögen verloren hätte. Ich glaube daher, dass zweifelsfrei feststeht, dass diese Hilfe für das Bankinstitut dringend geboten war und dass die Bundesregierung, das Hohe Haus, wenn man sich den Zeitplan ansieht, auch mit dem BAWAG-PSK-Sicherungsgesetz sehr rasch, sehr effizient geholfen hat und wir damit auch für die Bank eine entsprechende Zukunft ermöglicht haben.
Was die Frage betrifft, was in dieser Haftungsvereinbarung drinnen steht, was die Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme des Bundes im Sinne BAWAG-PSK-Sicherungsgesetz und der auf dieser Grundlage abgeschlossenen Haftungsvereinbarungen sind, darf ich folgende Elemente als Voraussetzung für die Haftungsinanspruchnahme des Bundes hervorheben:
Erstens, das BWG-Eigenmittelerfordernis, also das Eigenmittelerfordernis im Sinne des Bankwesengesetzes, der BAWAG P.S.K .oder der BAWAG P.S.K.-Gruppe wird nicht erfüllt, sprich, es kommt zu einem Unterschreiten des Eigenmittelerfordernisses.
Die Haftungsübernahme durch die Eigentümer der Bank, also durch den Österreichischen Gewerkschaftsbund, im Vorfeld ist Voraussetzung. Das ist auch vertraglich entsprechend abgesichert.
Die Verpflichtung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes zur Offenlegung seines Vermögensstatus gegenüber der Oesterreichischen Nationalbank – das ist noch immer im Laufen, wie ich gesagt habe.
Die erfolglose Inanspruchnahme der Haftung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes – also er wird mit seinen Teilgewerkschaften zuerst in Anspruch genommen.
Die Verpflichtung zum Verkauf der Anteilsrechte an der BAWAG beziehungsweise der Anteilsverwaltung BAWAG AVB durch den Österreichischen Gewerkschaftsbund.