Zur Frage 6:
Auch diese Frage ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank, beziehungsweise wird dies nach Abschluss der Prüfungen durch die unabhängigen Justizbehörden zu prüfen sein. Nach derzeitigem Wissensstand gibt es für derartige Geldzahlungen keine Hinweise oder Beweise. Ich kann und will dies aber auch nicht ausschließen.
Die Fragen 7 und 9 möchte ich unter einem beantworten und hiezu ausführen, dass die Frage danach, welche Funktion die Privatperson Mag. Viktor Klima in einer liechtensteinischen Firma ausgeübt hat, nicht Gegenstand der Vollziehung ist. Ebenso sind private Lebensumstände wie zum Beispiel die Mitgliedschaft bei einer Partei oder beim Österreichischen Gewerkschaftsbund nicht Gegenstand der Vollziehung. Die genannten Personen waren alle in Funktionen bei der BAWAG P.S.K. Bank. Ob sie Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei waren, wie das hinterfragt wird für die Personen Elsner, Zwettler, Verzetnitsch, Weninger, Tumpel, Kaske, Aschenbrenner, ist teilweise öffentlich bekannt, teilweise sitzen hier berufenere Persönlichkeiten, um das zu beantworten.
Ich bitte daher um Verständnis, dass ich diese Fragen unter Hinweis auf § 90 Geschäftsordnungsgesetz nicht beantworten möchte.
Zu den Fragen 8 und 10:
Es ist zutreffend, dass die ehemalige Sozialministerin Eleonora Hostasch die genannten Funktionen innehatte und daher den Zugang zu umfassenden Informationen gehabt haben müsste. Ob sie von den Machenschaften rund um den BAWAG-Skandal tatsächlich wusste, ist mir nicht bekannt. Ich kann es aber auch nicht ausschließen.
Diese Stiftung hat, nachdem sich mehrere Vorstandsmitglieder der BAWAG auf Grund der sehr hohen aufgelaufenen Verluste geweigert hatten, den Jahresabschluss zu unterfertigen, eine Haftung für die BAWAG übernommen. Also die Frage, ob die Stiftung, in der Frau Sozialministerin außer Dienst Eleonora Hostasch Mitglied des Vorstandes war, eine Haftung übernommen hat, ist dahin gehend zu beantworten: Ja, da wurde offensichtlich eine Haftung übernommen, weil Vorstandsmitglieder der BAWAG gesagt haben, sie können diesen Jahresabschluss so nicht mehr unterfertigen, weil es diese sehr hohen Verluste aus den Spekulationsgeschäften gegeben hat. Diese Lösung, dass es da eine Haftung aus der Stiftung gibt, wurde offensichtlich zusammen mit dem Bankprüfer gefunden.
Zur Sicherung dieser Haftung wurden die Mittel aus dem Streikfonds der Gewerkschaft verwendet, der, wie wir heute wissen, zum Großteil aus den Anteilen des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Teilgewerkschaften an der BAWAG bestanden hat. Das heißt, man hat offensichtlich zur Sicherung für die BAWAG, damit man bilanzieren kann, vor allem mit BAWAG-Aktien gehaftet, was in Europa leider Gottes ein wahrscheinlich einmaliges In-sich-Geschäft darstellt.
Zur Frage 11:
Mir wurde im Rahmen der Verhandlungen über die Haftungsübernahme des Bundes vom Österreichischen Gewerkschaftsbundes kein Vermögensstatus übergeben. Das BAWAG-PSK-Sicherungsgesetz sieht auch vor, dass der Österreichische Gewerkschaftsbund der österreichischen Notenbank bis zum 31. Mai 2006 sein Vermögen und das seiner Teilorganisationen offen legt. Mir ist bekannt, dass die Oesterreichische