Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 145

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

ten. Und Ihr Argument, dass man zuerst die Justiz handeln lassen soll und was weiß ich noch, greift deshalb nicht, weil Sie selbst ja diesen „kleinen Untersuchungs­ausschuss“ strapazieren, und dort wird, wenn ernsthaft gearbeitet werden soll, in Wahrheit auch die Geschäftsordnung gebrochen, denn so, wie wir dort recherchieren wollen und sollen, dürfen wir gar nicht. Letztlich könnte also nur in einem Unter­suchungs­ausschuss etwas weitergehen.

Machen wir aber jetzt diese Kiste zu! Ich sage das nur hier im Plenum, und ich weiß, dass das sonst schwer nachvollziehbar ist, aber in Wahrheit ist ein Untersuchungs­ausschuss das geeignete Instrument.

Jetzt zu diesem eigenartigen Befund, dass sich bis jetzt alle einig waren, dass da ein abenteuerlicher Betrugsfall vorliegt. – Ja, das ist richtig! Trotzdem nehme ich mir jetzt heraus, zu fragen, was eigentlich die Funktions- und Schutzmechanismen in diesem Bereich sind. Es bleibt unbeantwortet, warum jahrelang auf Grund des Notenbank­berichtes nichts geschehen ist, und das wird auch heute wieder nicht dargestellt. Ich muss Ihnen sagen – damit wir einmal das Produktive zuvorderst bringen –, dass man hier schon längst Abhilfe hätte schaffen können. Deshalb rekurriere ich auf die Systematik dieser Sache.

Wir glauben jedenfalls, dass wir längst etwas hätten bewegen können, wenn wir ganz andere Bestimmungen, was das Bankaufsichtswesen betrifft, die in anderen Ländern durchaus üblich sind, eingeführt hätten, etwa die Rotation, und zwar die zwingende und zeitlich verkürzte Rotation, im Bankwesen gegenüber den normalen Groß­betrieben. (Beifall bei den Grünen.)

Mittlerweile geht ja auch die Ihnen nicht so fern stehende Finanzmarktaufsicht unter dem Druck der Ereignisse an die Öffentlichkeit und sagt, dass sie das lieber schon gestern gehabt hätte als morgen, und fordert das für die Zukunft, wobei sie noch immer nicht sicher sein kann, dass Sie sich darauf einlassen. Bei der letzten Novelle waren Sie es, die hier ausdrücklich gegen unsere Vorschläge und Abänderungen mit Mehrheit nicht zugestimmt haben.

Natürlich macht es Sinn, dass die Bankprüfer zwingend – wie in anderen Ländern üblich – maximal nach fünf, besser aber nach drei Jahren ausgetauscht werden, und zwar nicht einmal durch Mitarbeiter der gleichen Prüfgesellschaft, sondern einer ande­ren Prüfgesellschaft. Erinnern Sie sich an die Argumente, die Sie damals gebracht haben! Ich meine: Das hätte etwas geholfen! Dessen bin ich mir ganz sicher, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein mittelmäßig begabter Bankprüfer, wenn er ein paar Positionen in den Bilanzen betrachtet, nicht irgendwann einmal draufkommt: Hoppla! Da ist etwas passiert, dort ist etwas geschehen, bei den Konstruktionen gibt es eine Stiftung und noch eine Stiftung und noch eine Stiftung. Was wurde in die Stiftung transferiert? Ähnliche Fragen hätte er sich bestimmt gestellt.

Der nächste Punkt in dieser Sache: Das Stiftungsrecht in Liechtenstein und das Stiftungs­recht in Österreich unterscheiden sich nicht so sehr und begünstigen all die Dinge, die wir hier vorfinden, und zwar massiv! Sie sollten das Ganze zum Anlass nehmen, einmal darüber nachzudenken, in diesem Zusammenhang ein paar klarere und strengere Kriterien einzuführen. Es geht dabei nämlich meines Erachtens nicht nur um den Bankplatz Österreich, sondern auch um den Antibetrugsbekämpfungsplatz Österreich. Leider muss man das mittlerweile so nennen. Die Causa BAWAG ist jetzt der dramatischste Fall, aber bei weitem nicht der einzige. Ich weiß, dass man das hier nicht gerne thematisiert, aber Österreich taucht regelmäßig bei diesem Ranking, das es in diesem Bereich eben auch gibt, nämlich beim Umgang mit der internationalen Betrugsbekämpfung, mit Fragen der Geldwäsche und all diesen Dingen, europaweit beziehungsweise sogar weltweit ganz hinten auf. Jedenfalls ist es aber mit solchen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite