Zusammenhang auf die IHS-Studie mit dem Titel „Kinder,
Arbeitswelt und Erwerbschancen“ hin, die wir am 10. Mai präsentieren
konnten. (Abg. Öllinger: Was hat das mit den Fragen zu tun?)
Und nun zur konkreten Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen (Abg. Dr. Partik-Pablé – in Richtung des Abg. Öllinger –: Sie müssen nur warten lernen!), denn ich denke, es ist gut – und ich nütze die Möglichkeit gerne –, hier auch darzustellen, was in dieser FBG in den letzten vier Monaten wirklich umgesetzt wurde.
Die Frage 1 beantworte ich wie folgt:
Frau Heike Trammer ist seit 20. Februar 2006 in der FBG beschäftigt.
Zur Frage 2:
Eine öffentliche Ausschreibung sieht das Gesetz für die Geschäftsführung vor; diese wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Zur Frage 3:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FBG werden auf Grund der Stellenanforderung nach ihrer Qualifikation durch die Geschäftsführung eingestellt.
Zur Frage 4:
Die Betreuung des Audits „Familie & Beruf“ ist eine von mehreren Vereinbarkeitsmaßnahmen der FBG. Es wurde keine gesonderte Stelle dafür eingerichtet, es gibt und gab daher auch keine speziellen Bewerbungen dafür.
Zur Frage 5:
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden für die Erfüllung der Aufgabenbereiche der FBG eingestellt. Das sind: Vernetzung, An- und Auslaufstellen der PartnerInnen der „Familienallianz“, Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Entwicklung von neuen Modellen und Weiterführung von bewährten Vereinbarkeitsmaßnahmen, Beobachtung, Dokumentation und Kommunikation, Sammlung und Verbreitung von Best-Practice, Beratung und Betreuung von regionalen und betrieblichen Initiativen sowie strategische Öffentlichkeitsarbeit. (Abg. Öllinger: Aber die Frage war, ob es BZÖ-Versorgungsposten gibt!) – Ich glaube, die Beantwortung war sehr klar. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zur Frage 6:
Diese Entscheidung obliegt der persönlichen Planung des Stelleninhabers.
Zur Frage 7:
Der Geschäftsführer-Vertrag sieht ein Ausmaß von 30 Wochenarbeitsstunden vor; eine weitere Beschäftigung ist genehmigt.
Zur Frage 8:
Insgesamt sind in der FBG derzeit vier Mitarbeiter beziehungsweise Mitarbeiterinnen im Gesamtausmaß von 150 Wochenstunden beschäftigt. Das Unternehmenskonzept, das die Finanzplanung, die Stellenplanung und die Aufgabenverteilung beziehungsweise die Aufgabenstellung für die nächsten zwei Jahre beinhaltet, wird gesetzeskonform dem Aufsichtsrat nächste Woche vorgelegt werden. Termin ist der 30. Juni, das wird dann auch den Beratungen unterzogen.
Zur Frage 9:
Die Eintragung im Firmenbuch erfolgte umgehend am 23. Februar 2006. Der Antrag beim zuständigen Gericht ist am 1. Februar 2006 eingelangt.