Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 176

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Zusammenhang auf die IHS-Studie mit dem Titel „Kinder, Arbeitswelt und Erwerbs­chancen“ hin, die wir am 10. Mai präsentieren konnten. (Abg. Öllinger: Was hat das mit den Fragen zu tun?)

Und nun zur konkreten Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen (Abg. Dr. Partik-Pablé – in Richtung des Abg. Öllinger –: Sie müssen nur warten lernen!), denn ich denke, es ist gut – und ich nütze die Möglichkeit gerne –, hier auch darzustellen, was in dieser FBG in den letzten vier Monaten wirklich umgesetzt wurde.

Die Frage 1 beantworte ich wie folgt:

Frau Heike Trammer ist seit 20. Februar 2006 in der FBG beschäftigt.

Zur Frage 2:

Eine öffentliche Ausschreibung sieht das Gesetz für die Geschäftsführung vor; diese wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Zur Frage 3:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FBG werden auf Grund der Stellenanforderung nach ihrer Qualifikation durch die Geschäftsführung eingestellt.

Zur Frage 4:

Die Betreuung des Audits „Familie & Beruf“ ist eine von mehreren Verein­barkeits­maßnahmen der FBG. Es wurde keine gesonderte Stelle dafür eingerichtet, es gibt und gab daher auch keine speziellen Bewerbungen dafür.

Zur Frage 5:

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden für die Erfüllung der Aufgabenbereiche der FBG eingestellt. Das sind: Vernetzung, An- und Auslaufstellen der PartnerInnen der „Familienallianz“, Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Entwicklung von neuen Modellen und Weiterführung von bewährten Vereinbarkeitsmaßnahmen, Beobachtung, Dokumentation und Kommunikation, Samm­lung und Verbreitung von Best-Practice, Beratung und Betreuung von regionalen und betrieblichen Initiativen sowie strategische Öffentlichkeitsarbeit. (Abg. Öllinger: Aber die Frage war, ob es BZÖ-Versorgungsposten gibt!) – Ich glaube, die Beantwortung war sehr klar. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zur Frage 6:

Diese Entscheidung obliegt der persönlichen Planung des Stelleninhabers.

Zur Frage 7:

Der Geschäftsführer-Vertrag sieht ein Ausmaß von 30 Wochenarbeitsstunden vor; eine weitere Beschäftigung ist genehmigt.

Zur Frage 8:

Insgesamt sind in der FBG derzeit vier Mitarbeiter beziehungsweise Mitarbeiterinnen im Gesamtausmaß von 150 Wochenstunden beschäftigt. Das Unternehmenskonzept, das die Finanzplanung, die Stellenplanung und die Aufgabenverteilung beziehungs­weise die Aufgabenstellung für die nächsten zwei Jahre beinhaltet, wird gesetzes­konform dem Aufsichtsrat nächste Woche vorgelegt werden. Termin ist der 30. Juni, das wird dann auch den Beratungen unterzogen.

Zur Frage 9:

Die Eintragung im Firmenbuch erfolgte umgehend am 23. Februar 2006. Der Antrag beim zuständigen Gericht ist am 1. Februar 2006 eingelangt.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite