Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 182

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gewesen ist, das wollten wir wissen. Was ist da ein Anpatzen von der Frau Trammer? Das sehen wir überhaupt nicht so. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen – BZÖ.)

Sie betonen, wie wichtig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist. Das finde ich auch. Wissen Sie, wem Sie die Geschäftsführung dieser GesmbH gegeben haben? – Herrn Danhel. Wissen Sie, welches Land Herr Danhel für ein Vorbildland innerhalb der EU hält? – Irland! Und wissen Sie, warum: Weil es in diesem Land die meisten Kinder gibt und die wenigsten Frauen erwerbstätig sind!

So schaut’s aus! Und das ist der Geschäftsführer Ihrer GesmbH, der offenbar jetzt die Familienpolitik anstatt des Ministeriums machen soll. Und das sollen wir inhaltlich nicht hinterfragen? Wir tun es schon, weil uns das ein Anliegen ist. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Danhel ist derjenige, der am letzten geeignet ist, genau diese Ziele zu verfolgen und zu erreichen, weil er nämlich persönlich inhaltlich ganz anderer Ansicht ist. Und das ist das, was wir kritisieren.

Es gibt einen einzigen Punkt in der ganzen Anfragebeantwortung, der positiv ist: Der Geschäftsführer hat eine 30-Stunden-Stelle. Wir wünschen uns, dass sehr viele Frauen – egal, ob im Ministerium oder sonst wo – auch Leitungspositionen als Teil­zeitjobs bekommen – und nicht nur Männer. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

18.26.24 Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 5 bis 8 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Rossmann. Wunschredezeit: 4 Minu­ten. – Bitte.

 


18.26.38

Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche - BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen Bundesministerinnen! Hohes Haus! Zurück zum Thema Schule, zurück zum Thema Integration Behinderter.

Keine Bundesregierung hat je so viel für Menschen mit Behinderungen in diesem Land getan wie diese Bundesregierung. Auch im schulischen Bereich wurde in vielfacher Weise darauf Bedacht genommen. Ich denke an das Schulpaket II, die Streichung des Begriffes der Schulunfähigkeit. Im Schulpflichtgesetz wurde klargestellt, dass kein Kind auf Grund einer Behinderung von der Schulpflicht befreit werden kann. Man möchte glauben, das war bis dahin selbstverständlich, es war aber nicht so.

Nach dem Hochschulgesetz 2005 ist die Körper- und Sinnesbehinderung kein Grund mehr für eine Ausschließung von der Lehrerausbildung. Auch das war ein Punkt, um den wir lange gekämpft haben. Und die Krönung des Ganzen waren das Behin­dertengleichstellungsgesetz und die integrative Berufsausbildung, die wirklich ein Riesenerfolg ist. Da muss ich im Nachhinein noch einmal wirklich große Hochachtung der Frau Bundesministerin, aber auch ihrem Vorgänger, Bundesminister Haupt, aus­sprechen, dem das wirklich ein sehr großes Anliegen war.

Aber auch die Integration nach der Schule soll ihre Fortsetzung finden. Das ist auch in unserem Sinn, aber ich glaube, der vorliegende Antrag von der Kollegin Lapp ist noch nicht ganz ausgereift, denn man muss schon bedenken, wenn die Integration nach der Schule ihre Fortsetzung finden und in der Sekundarstufe II greifen soll, dann muss man


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