wobei dann die Möglichkeiten der Strafprozessordnung inklusive der Beschlagnahme von Unterlagen zum Tragen kommen.
Wir glauben, dass das Redaktionsgeheimnis – und ich betone: nur bei Mediendeliktsverfahren! – auch auf Beschuldigte erweitert werden soll.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir von der sozialdemokratischen Fraktion glauben darüber hinaus, dass das Mediengesetz einer grundsätzlichen Reform unterworfen werden sollte, insbesondere unter Berücksichtigung der neuen Kommunikationstechnologien. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Diskussion, die zurzeit in Deutschland dazu geführt wird. Daher meinen wir, dass in Österreich in der nächsten Legislaturperiode eine interdisziplinär zusammengesetzte, von allen betroffenen Gruppen, den politischen Parteien wie auch der Wissenschaft beschickte Medienrechtskommission eingesetzt werden soll, die eine grundlegende Reform des medienrechtlichen Verfahrens ausarbeiten soll. Wir sollen wegkommen von der strafrechtlichen Seite hin zu einer zivilrechtlichen Lösung dieses Problems.
Aber unabhängig davon glauben wir, dass wir uns – und
ich schaue zur Vorsitzenden des Justizausschusses – vielleicht noch in
dieser Periode einigen können, damit dieses Problem, das in meinem Antrag
dargelegt wurde, noch gemeinsam beschlossen werden kann. – Ich bedanke
mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
21.13
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Dr. Fekter. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
21.13
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Lieber „Jacky“ Maier! Ob das noch in dieser Legislaturperiode gehen wird, bezweifle ich ein bisschen, denn wir haben nur mehr eine Sitzung des Justizausschusses, und dass wir da die Gesamtreform des Medienrechts über die Bühne bringen, halte ich für eher unwahrscheinlich.
Das Problem, dass man das Redaktionsgeheimnis dadurch umgehen könnte, dass man den Journalisten nicht als Zeugen befragt, sondern gleich als Mittäter beschuldigt, ist ein durchaus ernstes. Mir ist das deswegen bewusst geworden, weil die amerikanischen Prozesse im Hinblick auf die Spionageaufdeckung über Journalistenprozesse bei mir die Frage aufgeworfen haben: Wäre das im investigativen Journalismus auch bei uns denkbar? Und daher muss man sich das im Detail schon anschauen.
Ich glaube, dass es bei uns nach geltendem Recht nicht denkbar ist, weil wir in § 31 Abs. 2 Mediengesetz drinnen stehen haben, dass dieses Redaktionsgeheimnis, Zeugnisverweigerungsrecht et cetera nicht umgangen werden darf. In Wirklichkeit könnte man derartige Beschuldigungsaktivitäten als Umgehung sehen. Wenn dem nicht so ist und hier doch eine Lücke bestehen würde, müsste man sich das ein bisschen näher anschauen.
Ich bin aber etwas skeptisch, wenn beispielsweise jeder
dann sofort ein Medium gründet und unter diesem Deckmantel nach dem Motto
agiert: Ich habe ja ohnehin eine Hauszeitung und bin der Journalist, und daher
bin ich jeglicher Strafverfolgung nicht mehr ausgesetzt, sondern generell
immun. – Auch derartige Missbrauchsregelungen, Kollege Maier, müsste man
dann ausschalten können. Daher ist es noch nicht spruchreif, sondern wir müssen
noch weiter darüber diskutieren. (Beifall bei der ÖVP.)
21.16
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.