Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 47

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Da gefallen mir Bestimmungen in anderen Bundesländern, die das sehr klar regeln, wesentlich besser: bis zum vollendeten 14. Lebensjahr – Wien, Niederösterreich, Bur­genland beispielsweise – 17 bis 22 Uhr, zwischen 14. und 16. Lebensjahr 17 Uhr bis 1 Uhr, ab 16. Lebensjahr unbegrenzt. Das ist klar, damit kann man umgehen.

Andere Länder differenzieren auch noch nach Aufenthaltszwecken, machen da unter­schiedliche Regelungen. Je nachdem was ich besuche, darf ich einmal länger bleiben oder muss früher nach Hause gehen. Es ist, mit Verlaub, absurd, wie sich da der Ge­setzgeber, in diesem Fall der Landesgesetzgeber, anmaßt, in die Lebensführung von Jugendlichen, aber auch von Eltern einzugreifen. Das ist nicht einzusehen. Das ist anti­quiert, das ist unhaltbar. Sie (in Richtung ÖVP) nicken; aber es sind auch Ihre Länder, es sind auch SPÖ-Länder. Ich weiß es. Aber, bitte, da wäre schon mehr angebracht.

Da nehme ich auch noch einmal den Kollegen Scheuch ernst, der gemeint hat, man sollte darüber nachdenken, warum zu derartigen Meetings die Länder nur Beamte schi­cken. Und da bin ich nicht beim Kollegen Scheuch, wenn er meint, die hätten das zu tun, was die Politiker sagen. – Ja, schön wäre es. Da müssten aber die Politiker wis­sen, was sie wollen. Aber die wollen das nicht wissen, sondern sie wollen es so belas­sen, wie es ist. Es soll sich nichts ändern. Dafür sind die Beamten dann gut genug, um dort tätig zu werden.

Machen wir uns doch nichts vor: Es gibt natürlich auch Beamte in diesen Funktionen, die sehr wohl mit einem gewissen Sinn und einem Gefühl, aber auch einer Verantwor­tung gegenüber Jugendlichen agieren. Aber den meisten Beamten ist es recht, wenn es möglichst kompliziert bleibt, wie es ist. Das gibt ihnen nämlich selbst auch die ent­sprechende Macht und Legitimation, weiter so zu handeln wie bisher. Die haben nicht sehr viel Interesse. Da wäre man schon von der Politik gefragt, sich dazu zu bekennen und entsprechend tätig zu werden. Das ist aber in diesem Fall nicht passiert.

Die Politik schiebt die Verantwortung von sich und überlässt die Jugendlichen den Ju­gendschutzgesetzen, so wie sie sind, so schlecht, wie sie sind – und sie sind absolut schlecht.

Es ist auch nicht darüber nachgedacht worden, dass man im Rahmen von Jugend­schutzgesetzen natürlich überlegen könnte, in Bereichen, wo es sinnvoll wäre, noch etwas zu verbessern: im Umgang mit neuen Medien, mit neuen Technologien bei­spielsweise. Da liegen große Chancen für Jugendliche – die können wesentlich besser als Erwachsene damit umgehen –, aber natürlich auch große Risken.

Es ist auch zum Beispiel nicht einzusehen, dass Jugendliche – und das geschieht in Schulen, im Alter von 14, 15 Jahren; ich habe gerade einen Bericht bekommen, ich nehme an, die Frau Bundesministerin auch – im Rahmen einer Schulveranstaltung – das läuft dann parallel zum Schulsponsoring – aufgefordert und animiert werden, Kon­ten einzurichten, ohne dass die Eltern etwas davon wissen. Auf der einen Seite maßt sich also der Gesetzgeber an, Jugendliche bis 16, bis 18 bis ins Detail zu kontrollieren, was sie tun. Auf der anderen Seite sagt er: Mit 14 könnt ihr Konten einrichten, ohne dass die Eltern etwas davon wissen! Passt das zusammen? – Na wirklich nicht!

Ich würde mir auch wünschen – und das ist jetzt die letzte Aufforderung an das BZÖ beziehungsweise die FPÖ, die sich ja für einen bundeseinheitlichen Jugendschutz aus­gesprochen hat –, dass sie damit auch ernst macht.

Es gibt heute zwei Anträge. Wir stimmen beiden zu, wir sind über jede Verbesserung froh. Und ich würde mir wünschen, dass das BZÖ, das gesagt hat: Wir stehen hinter einer bundeseinheitlichen Regelung!, auch dem Antrag der SPÖ zustimmt, denn alles andere ist nicht erklärbar. – Wenn Sie sitzen bleiben, dann wissen wir, wie ernst Sie es meinen, wie groß die Klappe ist und wie gering die Bereitschaft, hier tatsächlich etwas


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