Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Öllinger. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
10.40
Abgeordneter Karl Öllinger
(Grüne): Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Prinz, eine Anmerkung zu Ihrem Redebeitrag:
Egal, welche Kollegin im Haus hier vom Kollegen Neudeck gemeint war, egal,
welche, ich denke, dass es gut und angebracht wäre, wenn sich Kollege
Neudeck dafür entschuldigen würde. (Beifall bei den
Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Auch
wenn Sie schreien, verstehe ich Sie nicht besser! (Abg. Marek: Das
ist doch unglaublich! – Abg. Gahr: Beide sollten sich
entschuldigen!) Da müssen wir aber dann wieder weiter zurückgehen
zum Kollegen Grasser, der damit begonnen hat. (Weitere Zwischenrufe.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Ich würde vorschlagen, dass wir jetzt wieder zur Sache sprechen, Herr Abgeordneter!
Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): Ja, Herr Präsident, ich komme zur Sache.
Der Jugendschutz ist eine Materie, wo man erkennen kann: Nicht immer geht das Elend von der Bundesregierung aus, sondern es kommt manchmal auch von den Ländern.
Ich halte es wirklich für ein Elend, wenn sich neun Bundesländer nicht darauf einigen und verständigen können, im Falle eines Angebotes ... – und egal, wie es gemeint war, Frau Bundesministerin, ich kann es durchaus akzeptieren und honorieren, Sie haben das Angebot gemacht. Es war meinem Dafürhalten nach klar, dass dieser Initiative, so wie ich die Länder in dieser Frage erlebe, nicht sehr viel Erfolg beschieden sein wird, aber es war gut, es zu versuchen. Und da stehe ich auch dahinter, auch wenn ich sonst mit Ihrer Arbeit im Ressort nicht sehr viel Freude habe.
Es wäre gut gewesen, wenn da etwas weitergegangen wäre. Ich halte es für einen elenden Zustand, dass wir trotz Debatten über die Förderung der Jugend seit Jahren auf diesem Gebiet nichts weitergebracht haben. Die Fakten liegen auf dem Tisch, sie sind auch in den Details schon erläutert worden. Und ich nehme die Anregung des Kollegen Scheuch – der jetzt gerade nicht hier ist – durchaus positiv zur Kenntnis. (Abg. Wattaul: Er hört Sie eh!) Ja, auch was allfälligen Gebrauch von Alkohol und Nikotin in einzelnen Bundesländern, meinetwegen in Oberösterreich, betrifft, gibt es gute Gründe, zu sagen: Auch Länder wie Oberösterreich, aber auch andere Länder, würden gut daran tun, sich hier auf eine gemeinsame und einheitliche Regelung zu verständigen.
Aber, Herr Kollege Scheuch, auch wenn Sie nicht herinnen sind, eines sei schon angemerkt: Was Sie hier über Alkohol und Nikotin bemerkt haben, das ist die eine Sache. Noch viel dramatischer finde ich die Unterschiede zwischen den Bundesländern bei den Ausgangsregelungen.
Mir kann doch niemand erklären, warum in dem einen
Bundesland – in diesem Fall ist es Kärnten –
Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr nur in Begleitung einer Aufsichtsperson
bis 1 Uhr unterwegs sein dürfen. Entschuldigung, da ist eine
Aufsichtsperson dabei, ja. Warum gibt es die Beschränkung mit
1 Uhr? Das ist absolut nicht einzusehen. (Abg. Wattaul: Weil
Jugendliche den Schlaf brauchen!)
Alle anderen Bundesländer – soweit ich es
erkennen konnte – gehen zu Recht davon aus, wenn eine
Aufsichtsperson – das sind in der Regel Elternteile oder beide
Elternteile – dabei ist, dann wird die wohl schon wissen, wann
sie gemeinsam mit dem Jugendlichen oder dem Kind heimgehen soll und will.
Und da braucht es nicht eine Landesbehörde, die sagt: Aber auch dann, wenn
ihr mit den Eltern unterwegs seid, um 1 Uhr seid ihr auf alle Fälle
zu Hause! – Das ist absurd, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall
bei den Grünen.)