Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 45

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zu Beginn meiner Rede eine Bemerkung zu Ihren Ausführungen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Posch.) – Kollegin Kuntzl. Entschuldigung! Das war nämlich genauso ein Versprecher, wie er dem Kollegen Neudeck passiert ist. (Abg. Mag. Kuntzl: Das macht es nicht besser! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Herr Posch, hören Sie jetzt zu! (Abg. Mag. Stoisits: Schweigen Sie, Herr Kollege!)

In Wirklichkeit sollten Sie, Frau Kollegin Kuntzl, auch mit Kollegin Bures reden, denn die Bemerkungen der Kollegin Bures waren genauso entbehrlich wie die Bemerkungen des Kollegen Neudeck – beides ist verzichtbar und entspricht nicht! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Mag. Posch.)

Damit zum eigentlichen Thema dieser Debatte: Natürlich liegt der Schutz der Jugendli­chen im Verantwortungsbereich von Eltern und Politik – daran hegt hoffentlich niemand von uns einen Zweifel. Viele von uns hier im Hohen Haus – so auch ich – repräsen­tieren eigentlich beide Seiten: auf der einen Seite die Verantwortung als Abgeordnete, auf der anderen Seite jene als Elternteil. Ich möchte diese Gelegenheit nützen und in meinem Debattenbeitrag vor allem die Rolle der Eltern betonen.

Welche gesetzlichen Regelungen zum Jugendschutz wir auch immer vorsehen, es sind die Eltern, die zu entscheiden haben, was sie ihren jugendlichen Kindern zumuten wollen oder nicht. Die Politik kann lediglich Rahmenbedingungen schaffen, an die sich Eltern, Jugendliche und auch Gewerbetreibende zu halten haben und deren Einhaltung von der Exekutive zu beobachten ist.

In Oberösterreich ist im Jugendschutzgesetz eine Ausgehzeit für Jugendliche von unter 14 Jahren bis 22 Uhr, für 14- bis 15-Jährige bis 24 Uhr normiert, und ab 16 Jahren können sie dann sozusagen ohne zeitliche Begrenzung und ohne Aufsichtsperson wegbleiben. – Als Politiker, aber vor allem als Elternteil muss ich sagen: Dieses Gesetz ist durchaus ein sinnvolles Rahmengesetz. Letztlich entscheiden die Eltern bezie­hungsweise die Erziehungsberechtigten, was sie ihren Kindern erlauben und was nicht. Ich habe selbst zwei Kinder, und zwar im Alter von 14 und 17 Jahren, und kenne diese Problematik.

Ich halte es aber für nicht notwendig, dass sich 12-, 13- oder 14-Jährige zu später Stunde und vielleicht auch noch alkoholisiert herumtreiben, und ich finde es höchst be­denklich – ich finde das höchst bedenklich, aber das ist bereits passiert! –, wenn Poli­zisten von Eltern beschimpft werden, wenn sie um 3 Uhr in der Früh das alkoholisierte 13-jährige Kind heimbringen.

Liebe, Verständnis und das so genannte Loslassen der Eltern verstehe ich nicht so, dass wir den Kindern uneingeschränkt sozusagen freien Lauf lassen müssen. Die Ent­faltung der Jugendlichen zu einer selbstbewussten Persönlichkeit findet meiner Mei­nung nach nicht in der Nacht und auch nicht in einer Diskothek statt.

Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Studie aus Oberösterreich, wonach 62 Prozent der Jugendlichen selbst eine schärfere Exekution des Jugendschutzgeset­zes befürworten; es sind immerhin 1 800 Personen im heurigen Jahr befragt worden. Der klare Auftrag der Jugendlichen an die Exekutive ist ein selbstbewusstes und sehr erfreuliches Zeichen, dass die heutige Jugend die gesetzlichen Rahmenbestimmungen zum Jugendschutz sehr wohl respektiert.

Unsere Aufgabe als Politiker ist es, Rechte und Pflichten Jugendlicher als Rahmenge­setze zu formulieren. Der eigentliche Schutz der Jugendlichen liegt aber zweifellos im Dialog der Eltern mit ihren langsam erwachsen werdenden Kindern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

10.40

 


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