Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 89

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Früh zu senden – und das nur deshalb, weil man im ORF von einer „Quotitis“ bezie­hungsweise einer ÖVP-dominierten Nachrichtenvermittlung besessen ist.

Meine Damen und Herren, wenn wir all diese Punkte berücksichtigen, dann werden uns das die Künstler danken, dann wird uns das die österreichische Filmindustrie dan­ken – und vor allem auch die Konsumentinnen und Konsumenten. (Abg. Großruck: Und die Postaktie!)

Daher werden wir trotz aller Schwächen dieses Gesetzes sowie der Filmpolitik bezie­hungsweise der Kunstförderungspolitik dieser Vorlage unsere Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.15


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Bitte.

 


13.15.46

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Zum Bundesgesetz über die Standesbezeichnung „Ingenieur“: Ziel dieses Gesetzes ist eine Entbürokratisierung. Es soll die hohe Zahl der Verwaltungsverfahren, die mit der Verleihung der Standesbe­zeichnung „Ingenieur“ verbunden sind, reduziert werden, womit es auch zu Einsparun­gen im öffentlichen Sektor kommt.

Was sind die konkreten Zielsetzungen dieses Bundesgesetzes? – Eine Vereinfachung der Glaubhaftmachung der ingenieurmäßigen Tätigkeit, eine rasche und unbürokrati­sche Verleihung, eine Entbürokratisierung der Verwaltungsverfahren – und das einher­gehend mit einer Beschleunigung der Verfahren.

Mit diesem Bundesgesetz wird auch die Vergabe für fachbezogene, also artverwandte Praxistätigkeit ermöglicht, wobei der Zeitrahmen für diese praktische Tätigkeit so wie bisher drei Jahre ist; dieser Praxisnachweis kann durch den Dienstgeber bestätigt wer­den. Die finanziellen Auswirkungen sind die, dass auf Grund einer Verfahrensverein­fachung mit Einsparungen zu rechnen ist.

Nun zum Punkt 8 der Tagesordnung, zum Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage 1390 der Beilagen. Hiebei geht es um ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Großherzogtums Lu­xemburg über Beziehungen im audiovisuellen Bereich. Mit diesem Abkommen soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass auch gemeinsame Filmprojekte in den Genuss einer Förderung kommen und somit verwirklicht werden können; etwas also, das durchaus positiv zu sehen ist.

Da es hiebei um eine Konsensmaterie geht, rechne ich mit der Zustimmung aller Frak­tionen hier im Hause. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

13.18


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich erteile nun Frau Abgeordneter Sburny das Wort.

 


13.18.22

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Wir Grünen werden diesem Filmabkommen mit Luxemburg zustimmen. Wie bereits gesagt wurde, geht es dabei um eine Verbesserung für die Situation der Filmschaffenden, und zwar insofern, als die Aussicht auf Förderungsmittel sozusagen größer wird und es Unter­stützung auch für den Fall gibt, dass es um eine Koproduktion mit Luxemburg geht.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite