Früh zu senden – und das nur deshalb, weil man im ORF von einer „Quotitis“ beziehungsweise einer ÖVP-dominierten Nachrichtenvermittlung besessen ist.
Meine Damen und Herren, wenn wir all diese Punkte
berücksichtigen, dann werden uns das die Künstler danken, dann wird
uns das die österreichische Filmindustrie danken – und vor
allem auch die Konsumentinnen und Konsumenten. (Abg. Großruck:
Und die Postaktie!)
Daher werden wir trotz aller Schwächen dieses Gesetzes
sowie der Filmpolitik beziehungsweise der Kunstförderungspolitik
dieser Vorlage unsere Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall
bei der SPÖ.)
13.15
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Bitte.
13.15
Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Zum Bundesgesetz über die Standesbezeichnung „Ingenieur“: Ziel dieses Gesetzes ist eine Entbürokratisierung. Es soll die hohe Zahl der Verwaltungsverfahren, die mit der Verleihung der Standesbezeichnung „Ingenieur“ verbunden sind, reduziert werden, womit es auch zu Einsparungen im öffentlichen Sektor kommt.
Was sind die konkreten Zielsetzungen dieses Bundesgesetzes? – Eine Vereinfachung der Glaubhaftmachung der ingenieurmäßigen Tätigkeit, eine rasche und unbürokratische Verleihung, eine Entbürokratisierung der Verwaltungsverfahren – und das einhergehend mit einer Beschleunigung der Verfahren.
Mit diesem Bundesgesetz wird auch die Vergabe für fachbezogene, also artverwandte Praxistätigkeit ermöglicht, wobei der Zeitrahmen für diese praktische Tätigkeit so wie bisher drei Jahre ist; dieser Praxisnachweis kann durch den Dienstgeber bestätigt werden. Die finanziellen Auswirkungen sind die, dass auf Grund einer Verfahrensvereinfachung mit Einsparungen zu rechnen ist.
Nun zum Punkt 8 der Tagesordnung, zum Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage 1390 der Beilagen. Hiebei geht es um ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über Beziehungen im audiovisuellen Bereich. Mit diesem Abkommen soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass auch gemeinsame Filmprojekte in den Genuss einer Förderung kommen und somit verwirklicht werden können; etwas also, das durchaus positiv zu sehen ist.
Da es hiebei um eine Konsensmaterie geht, rechne ich mit der Zustimmung aller Fraktionen hier im Hause. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.18
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich erteile nun Frau Abgeordneter Sburny das Wort.
13.18
Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Wir Grünen werden diesem Filmabkommen mit Luxemburg zustimmen. Wie bereits gesagt wurde, geht es dabei um eine Verbesserung für die Situation der Filmschaffenden, und zwar insofern, als die Aussicht auf Förderungsmittel sozusagen größer wird und es Unterstützung auch für den Fall gibt, dass es um eine Koproduktion mit Luxemburg geht.