ren rechtsschutzkonzeptiven Überlegungen vollinhaltlich
Rechnung getragen – daher auch unsere Zustimmung. (Abg. Dr. Pilz: Das enttäuscht ...!)
Bei Vollziehung dieses Gesetzes ist Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein gefragt, und ich habe großes Vertrauen in die Qualifikation und in die Kompetenz der Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums für Landesverteidigung (Beifall des Abg. Dr. Pilz), die mit der Vollziehung dieser gesetzlichen Bestimmung betraut sind. Ich würde meinen, es ist die richtige Antwort auf die Sicherheitsprobleme unserer Zeit.
Meine Damen und Herren! Neben umfangreichen formalen Entlastungen, diversen Ergänzungen, Modifikationen, Adaptierungen und auch neuen Formen militärischer Auszeichnungen, auf die noch KollegInnen von mir eingehen werden, ist die Einsetzung eines Milizbeauftragten eine wesentliche Verbesserung für die Miliz. Daher kommt der Änderung des § 4 des Wehrgesetzes ein besonderer Stellenwert zu.
Meine Damen und Herren! Die allgemeine Wehrpflicht, ein verpflichtender Dienst junger Österreicher im österreichischen Bundesheer, verlangt einen besonderen Schutz auch durch das Parlament. Daher wurde bereits 1962 der Vorsitz der Bundesheer-Beschwerdekommission, der ursprünglich beim Bundesminister für Landesverteidigung lag, einem vom Nationalrat zu bestellenden Vorsitzenden übertragen. Nunmehr geht es darum, die Bundesheer-Beschwerdekommission, das Beratungsorgan und die Serviceeinrichtung des Parlaments, des Nationalrates für alle Soldatinnen und Soldaten, auch von der formalen Stellung her als ein außerhalb des Bundesheeres bestehendes Organ hervorzuheben, und das möchten wir in besonderem Maße unterstreichen.
Daher fand dieser ausdrückliche Wunsch auf Umbenennung
der Kommission in „Parlamentarische Bundesheer-Beschwerdekommission“,
diese einstimmig gefasste Empfehlung aller in der Beschwerdekommission
vertretenen Parteien, hier im Gesetz Berücksichtigung –
nach Gesprächen und Verhandlungen auf Beamtenebene und auch einem
persönlichen Gespräch mit Ihnen, Herr Bundesminister. In diesem
Zusammenhang möchte ich mich bei den Beamten und bei Ihnen
persönlich bedanken für das Verständnis, das Sie in dieser Frage
der Kommission entgegengebracht haben. Das zeigt, dass Sie auch viele Jahre
Parlamentarier waren und das ganz einfach nicht vergessen haben. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ,
ÖVP und Freiheitlichen – BZÖ.)
Meine Damen und Herren! Neben der Namensänderung wird auch das Präsidium der Beschwerdekommission auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Der Zuständigkeitsbereich wird ausgeweitet, insbesondere was die Soldaten und Soldatinnen im Ausbildungsdienst angeht – auch eine Verbesserung.
Noch offen ist aber unsere Anregung, die Anregung der Mitglieder der Bundesheer-Beschwerdekommission, eine Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrates vorzunehmen, um dem Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission auch im Landesverteidigungsausschuss ein Rederecht einzuräumen.
Ich glaube, wir sind hier gut unterwegs. Das gemeinsam Erreichte ist ein großer Erfolg für die Soldatinnen und Soldaten des österreichischen Bundesheeres, und es stimmen der Weg und die Richtung, die wir hier gemeinsam gehen.
Daher darf ich abschließend noch folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Murauer, Gaál, Fauland, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 760/A der Abgeordneten Murauer, Dr. Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Militärbefugnisgesetz geändert wird, in der Fassung des Berichtes des Landesverteidigungsausschusses (1552 d.B.)