Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 98

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ren rechtsschutzkonzeptiven Überlegungen vollinhaltlich Rechnung getragen – daher auch unsere Zustimmung. (Abg. Dr. Pilz: Das enttäuscht ...!)

Bei Vollziehung dieses Gesetzes ist Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein ge­fragt, und ich habe großes Vertrauen in die Qualifikation und in die Kompetenz der Be­amtinnen und Beamten des Bundesministeriums für Landesverteidigung (Beifall des Abg. Dr. Pilz), die mit der Vollziehung dieser gesetzlichen Bestimmung betraut sind. Ich würde meinen, es ist die richtige Antwort auf die Sicherheitsprobleme unserer Zeit.

Meine Damen und Herren! Neben umfangreichen formalen Entlastungen, diversen Er­gänzungen, Modifikationen, Adaptierungen und auch neuen Formen militärischer Aus­zeichnungen, auf die noch KollegInnen von mir eingehen werden, ist die Einsetzung eines Milizbeauftragten eine wesentliche Verbesserung für die Miliz. Daher kommt der Änderung des § 4 des Wehrgesetzes ein besonderer Stellenwert zu.

Meine Damen und Herren! Die allgemeine Wehrpflicht, ein verpflichtender Dienst jun­ger Österreicher im österreichischen Bundesheer, verlangt einen besonderen Schutz auch durch das Parlament. Daher wurde bereits 1962 der Vorsitz der Bundesheer-Be­schwerdekommission, der ursprünglich beim Bundesminister für Landesverteidigung lag, einem vom Nationalrat zu bestellenden Vorsitzenden übertragen. Nunmehr geht es darum, die Bundesheer-Beschwerdekommission, das Beratungsorgan und die Ser­viceeinrichtung des Parlaments, des Nationalrates für alle Soldatinnen und Soldaten, auch von der formalen Stellung her als ein außerhalb des Bundesheeres bestehendes Organ hervorzuheben, und das möchten wir in besonderem Maße unterstreichen.

Daher fand dieser ausdrückliche Wunsch auf Umbenennung der Kommission in „Parla­mentarische Bundesheer-Beschwerdekommission“, diese einstimmig gefasste Emp­fehlung aller in der Beschwerdekommission vertretenen Parteien, hier im Gesetz Be­rücksichtigung – nach Gesprächen und Verhandlungen auf Beamtenebene und auch einem persönlichen Gespräch mit Ihnen, Herr Bundesminister. In diesem Zusammen­hang möchte ich mich bei den Beamten und bei Ihnen persönlich bedanken für das Verständnis, das Sie in dieser Frage der Kommission entgegengebracht haben. Das zeigt, dass Sie auch viele Jahre Parlamentarier waren und das ganz einfach nicht ver­gessen haben. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und Freiheitlichen – BZÖ.)

Meine Damen und Herren! Neben der Namensänderung wird auch das Präsidium der Beschwerdekommission auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Der Zuständigkeitsbe­reich wird ausgeweitet, insbesondere was die Soldaten und Soldatinnen im Ausbil­dungsdienst angeht – auch eine Verbesserung.

Noch offen ist aber unsere Anregung, die Anregung der Mitglieder der Bundesheer-Be­schwerdekommission, eine Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrates vorzu­nehmen, um dem Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekom­mission auch im Landesverteidigungsausschuss ein Rederecht einzuräumen.

Ich glaube, wir sind hier gut unterwegs. Das gemeinsam Erreichte ist ein großer Erfolg für die Soldatinnen und Soldaten des österreichischen Bundesheeres, und es stimmen der Weg und die Richtung, die wir hier gemeinsam gehen.

Daher darf ich abschließend noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Murauer, Gaál, Fauland, Kolleginnen und Kollegen zum An­trag 760/A der Abgeordneten Murauer, Dr. Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Militärbefugnisgesetz geändert wird, in der Fassung des Berichtes des Landesverteidigungsausschusses (1552 d.B.)

 


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