Zum Zweiten müssen wir noch bessere Voraussetzungen für Menschen schaffen, die zu uns kommen und die bei uns leben wollen, damit sie sich tatsächlich integrieren können.
Zum Dritten ist unmissverständlich gegen Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit gemeinsam aufzutreten. Wir brauchen dazu Partner auf den unterschiedlichsten Ebenen. Ein Beispiel: Bildung ist eine Aufgabe des Bundes. Viele andere Bereiche kommen NGOs zu. Gesellschaftliches Leben findet in den Gemeinden statt. Das heißt, die Antworten müssen auf allen Ebenen aufbereitet werden, Antworten müssen auf allen Ebenen gesucht werden.
Zur Frage 4:
Die Ergebnisse der Studie sind seit dem Tag der Präsentation am 19. Mai 2006 auf der Homepage des BMI abrufbar; auf 56 Seiten sind sie ablesbar.
Zur Frage 5:
Eine Abrechnung liegt derzeit noch nicht vor.
Zur Frage 6:
Die Abschiebung von illegal in Österreich aufhältigen Personen ist an klare gesetzliche Vorgaben gebunden. (Abg. Schieder: Kostenvoranschlag gibt es auch keinen?)
Die Studie hat nicht das Ministerium in Auftrag gegeben. Sie wurde von einem Verein in Auftrag gegeben. Die Endabrechnung wird uns vorgelegt.
Zurück zur Frage 6:
Es gibt klare gesetzliche Vorgaben für die Abschiebung von illegal in Österreich aufhältigen Personen. Dazu hat sich Österreich immer bekannt. Die faktische Außerlandesschaffung ist bei illegal aufhältigen Personen in vielen Fällen auch auf die Kooperationsbereitschaft des jeweiligen Heimat- oder Ziellandes auszurichten.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass wir uns auch während unserer EU-Ratspräsidentschaft bemüht haben, erstmals unter Einbindung der Außengrenzagentur gemeinsam organisierte Rückführungsaktionen durchzuführen. Unser Ziel ist es, Personen, die sich illegal in Österreich aufhalten, unter Berücksichtigung sämtlicher zu beachtender Kriterien so rasch wie möglich außer Landes zu bringen. All jene, denen ein Aufenthaltsrecht zukommt und die sich integrieren wollen, sind so gut wie möglich zu unterstützen.
Zur Frage 7:
Diese Frage ist im NAG genau geregelt. Dabei wird das EU-Recht sowie die Rechtsprechung des VfGH penibel beachtet. An diese Vorgaben werden wir uns auch in Zukunft halten.
Zur Frage 8:
Im NAG und im Fremdenpolizeigesetz ist vorgesehen, dass bei nicht gesichertem Unterhalt aufenthaltsbeendende Maßnahmen sowie die Nicht-Verlängerung des Aufenthaltstitels geprüft werden. Dabei ist die Menschenrechtskonvention selbstverständlich ebenfalls zu beachten.
Zur Frage 9:
Mit Stichtag 30. Juni 2005 – das ist der letztbekannte Stichtag; die Stichtage werden jeweils mit Halbjahr vorgeschlagen; die neue Erhebung wird erst im Sommer möglich sein – waren 875 Fälle gemeldet. Die erstmalige Erhebung in dieser Form war im Jahre 2001. Damals betrug dieser „Rucksack“ 11 626 Fälle.