Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 132

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Zur Frage 10:

Die Empfehlungen des MRB haben für mich einen sehr, sehr hohen Stellenwert. Daher wird die Umsetzung der Empfehlungen des Menschenrechtsbeirates in meinem Res­sort entsprechend den bestehenden Möglichkeiten laufend geprüft und laufend verbes­sert.

Zu den Fragen 11 und 12:

Kinder, Fremde unter 14 Jahren, werden grundsätzlich nicht in Schubhaft genommen. (Abg. Mag. Posch: Das ist nicht die Wahrheit!) Für die Dauer des Verfahrens, der Ab­wicklung des rechtmäßigen Verfahrens müssen sie angemessen untergebracht wer­den. (Abg. Mag. Posch: Das ist nicht die Wahrheit!)

Zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass kein einziges Kind in Schubhaft ge­nommen wurde.

Bei 14- bis 16-Jährigen wird die Schubhaft nur in wirklichen Ausnahmefällen – sprich: wenn sie in kriminelle Handlungen verwickelt sind – verhängt.

Bis zu dem Termin, der hier abgefragt wurde, waren dies zwei Fälle, und zwar bis Mitte Mai.

Bei den 16- bis 18-Jährigen wird die Schubhaft nur dann verhängt, wenn es im Einzel­fall erforderlich ist und andere, gelindere Mittel nicht ausreichen. Im Beobachtungszeit­raum waren es 72 Fälle. Aufzeichnungen über die Dauer der Tage werden nicht ge­führt.

Zur Frage 13:

Es wurden zu keiner Zeit im Schulunterricht Kinder festgenommen oder in Schubhaft gesetzt.

Die Maßnahme in dem Einzelfall, der auch von Herrn Klubobmann Van der Bellen an­gesprochen wurde, erfolgte zur Sicherung des Wohles des Kindes, weil es nach dem Schulunterricht unversorgt (Abg. Mandak: Da kommt die Polizei, wenn ein Kind kein Mittagessen hat?) und ohne Aufsicht der erziehungsberechtigten Person gewesen wäre, denn die Mutter war in Schubhaft genommen. Daher ist diese Maßnahe zu set­zen gewesen. (Abg. Mandak: Warum holt es die Polizei? Da kann ja ein Sozialarbeiter kommen!)

Noch einmal. Dieses Kind ist weder festgenommen noch in Schubhaft genommen wor­den (neuerliche Zwischenrufe bei den Grünen), sondern es ist abgeholt worden, um es zu versorgen. Die Mutter ist danach mit dem Kind zusammengeführt und im Rahmen eines gelinderen Mittels versorgt worden. Diese Antwort ist im Brief bereits gegeben worden.

Zur Frage 14:

Die Mittel für die Schubhaftbetreuung haben im Jahre 2004 501 755 € ausgemacht. Im Jahre 2005 waren es 529 994 €. Für 2006 sind 530 000 € veranschlagt. Diese Mittel werden im Budget abgedeckt.

Zur Frage 15:

Nachdem nunmehr die Arbeiten an den Schubhaftbetreuungsverträgen 2006 praktisch beendet werden konnten, werden nun die bisherigen Resultate evaluiert und gemein­sam mit allen Partnern Anpassungen erarbeitet. Die internen Vorarbeiten sind abge­schlossen und die entsprechenden Mittel stehen ebenfalls im laufenden Budget bereit.

 


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