promiss, aber nicht um des Kompromisses willen, sondern zu dem Zweck, dass die Rechte eindeutig klargelegt und präzisiert werden.
Es geht um Erweiterungen der Möglichkeiten für beide Bereiche, was die Geschäftsbuchhaltung anbelangt, was die Lohnverrechnung anbelangt, was die Bilanzierung bis zu einer bestimmten Größenordnung anbelangt, was in eingeschränktem Umfang auch Vertretungsrechte anbelangt. Was ich besonders erfreulich finde, ist, dass die Ausbildungs-, Prüfungs- und Zugangsbestimmungen nach modernen Qualitätskriterien vereinheitlicht worden sind. Das heißt, sowohl die Betroffenen als auch die Kunden haben durch diese Neuregelung Vorteile.
Es bleibt der einzige Wermutstropfen, dass es das alles nicht in einem einzigen Bereich gibt, sondern dass die Zugangsmöglichkeit sowohl im Bereich der WKÖ als auch im Bereich der Wirtschaftstreuhänderkammer besteht. Der Einzelne kann darüber – je nachdem, ob er später einmal auch weiter und in einen anderen Bereich hinein gehen will – selbst entscheiden. Das spiegelt irgendwo die österreichischen Gegebenheiten wider, auch wenn Sie die Ausformulierung anschauen: In der Gewerbeordnung sind wenige Änderungen notwendig, da ist praktisch alles erlaubt, was nicht verboten ist; bei den Rechten der Wirtschaftstreuhänder ist nur das erlaubt, was ausdrücklich formuliert ist. Daher war die Vorgangsweise in der Weise notwendig, aber ich glaube, damit haben wir noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht.
Meiner Ansicht nach ist es aber doch ein sehr vernünftiger Kompromiss, den wir hier erreicht haben. Ich finde auch den Antrag von Frau Kollegin Sburny an sich vernünftig, dass wir uns das Ganze zwei Jahre lang anschauen sollten und damit auch in der Praxis sehen werden, was der Kunde davon hat und wie von den neuen Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird.
Es bleibt mir noch eines zu tun, nämlich allen
Beteiligten zu danken, insbesondere auch dem Ministerium, vor allem Herrn
Dr. Bernbacher, der uns auch rechtstechnisch und beratend begleitet hat.
Ich hoffe, dass damit die Voraussetzungen dafür vorhanden sind, dass
tatsächliche Verbesserungen eintreten werden, und dass heute, wie schon
angedeutet wurde, möglicherweise alle vier Parteien diesem Gesetz
zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie
bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)
13.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
13.26
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Im vorigen Sommer haben wir als Vier-Parteien-Lösung etwas zusammengebracht, von dem manche geglaubt haben, dass wir es nicht schaffen werden. Sagen wir es einmal so: Das sind die Gunststunden des Parlaments, wenn sich die Parlamentarier dazu aufraffen, einmal jenseits so mancher Lobbyisteninteressen mit einer gewissen Clairvoyance an die Dinge heranzugehen und zu sagen: Auch im Bereich der freien Berufe muss es Wettbewerb geben, und Leute, die etwas können, sollen auch diesen Beruf ausüben dürfen.
Wir haben damals erstens das WTBG zusammengebracht, aber zweitens auch einen ganz wichtigen Entschließungsantrag hier im Hause einstimmig beschlossen, nämlich darüber, den leidigen Streit, der über Jahrzehnte ging und 1996 nur zu einer Teillösung geführt hat, noch in dieser Gesetzgebungsperiode zum Abschluss zu bringen. Das haben wir geschafft, und ich glaube, darüber dürfen wir uns freuen.
Wir haben jetzt ein Gesetz vorliegen, das die bisherigen Gewerblichen und Selbständigen Buchhalter zu einem selbständigen Bilanzbuchhalterberuf zusammenfasst, der alle