Ich möchte in Erinnerung rufen, worum es geht: Es sind dem Außenamt und der Republik große Kosten entstanden, und es können große Kosten entstehen, wenn jemand sich nichts pfeift, in eine Gegend fährt, wo es sehr gefährlich ist, und dann von der Republik gerettet werden muss. Alle waren der Meinung, da muss man irgendeine Vorsorge treffen.
Diese Vorsorge ist sehr schnell, ohne große Beratungen, ohne Begutachtung getroffen worden, nicht weil so dringend ein Fall vorlag, sondern weil Sie, wie wir glauben, einen Punkt noch rasch vor der Wahl abhaken wollten, um sagen zu können: Das haben wir erledigt.
Wir waren nicht dagegen, dass es geregelt wird (Abg. Scheibner: Na eben!), wir waren gegen das Handwerkliche des Regelns. Wir waren dagegen, dass eine gute Absicht falsch und schlecht geregelt wird. Statt dass eine vernünftige Debatte im Ausschuss, im Haus, mit dem Außenamt, das ich sonst sehr schätze auf dieser Ebene, darüber stattfindet, ob die Einwände stimmen, dass dies handwerklich schlecht oder gut geregelt ist, werfen Sie uns wegen unserer Kritik, es sei handwerklich schlecht, vor, wir wollen das Ganze nicht. Da heißt es dann: Warum wollen Sie nicht, dass ersetzt wird?, et cetera.
Nein, wir sind nicht gegen das Prinzip, es soll nur ordentlich und sauber durchgeführt werden.
Welche Fehler sind Ihnen bei der Durchführung passiert? – Es ging Ihnen darum, dass jemand, der sich grob fahrlässig und trotz Warnungen in bestimmte Gegenden begibt und gerettet werden muss, Schadenersatz leisten muss. Richtig! Statt dass Sie die Gegend, das Land hineingeschrieben hätten, haben Sie die Situation hineingeschrieben. Also wenn es irgendwo im Ausland, am sichersten Platz der Welt, etwa in der Schweiz, eine Warnung gäbe, sich nicht in eine bestimmte Situation zu begeben, und jemand müsste dort gerettet werden, würde das auch Platz greifen. (Abg. Neudeck: Das stimmt ja auch!) Ja, aber das war nicht die Absicht, sondern es ging darum, wenn jemand sich in eine bestimmte Gegend begibt.
Es ging darum, dass Sie die ganzen Hilfsorganisationen nicht ausgenommen hatten. Als wir das kritisierten, haben Sie es flugs mit einem Antrag, ohne darüber zu beraten, ohne mit uns zu reden, halt so gelöst: „aus überwiegend touristischen Gründen“. Also derjenige, der sich aus touristischen Gründen hinbegibt, kommt zum Schadenersatz. Wer sich nicht für seine Firma, sondern aus dubiosen persönlichen, geschäftlichen Interessen trotz Warnungen in die gleiche Gegend begibt, vielleicht weil er mit ein paar Mitarbeitern ein paar schöne Fotos für einen Katalog machen will, der auch ein Risiko eingeht, der ist ausgenommen. Der ehrliche Tourist, der kleine Rucksacktourist fällt darunter, der ist nicht ausgenommen. (Zwischenruf des Abg. Murauer.) Das ist eine Frage, die man regeln kann, wenn man darüber redet. Sie wollen es nicht, Sie wollen es flugs beschlossen haben.
Und so zieht sich das durch das ganze Gesetz durch. Ich vermute ja, dass dieses Gesetz nie angewendet wird. Ich persönlich würde Wetten anbieten, dass es nie wirklich zur Anwendung kommt. Sie gehen in Wirklichkeit so vor wie der, der sich den Wachhund ersparen will und sich nur das Schild kauft: Achtung, bissiger Hund! Das Gesetz ist das Schild, aber Sie werden es wirklich nie umsetzen können.
Sehen Sie, das ist der Grund, warum wir uns da ärgern. Leute, auch von Ihrer Seite, haben mich gefragt: Warum ist dir das so wichtig? In der Sache – ich werde wahrscheinlich nie darunter fallen – befürchtet ohnehin niemand, dass wer verurteilt wird. Es ist mir so wichtig, weil es ein Beispiel dafür ist, wie ohne Anlass, nur um sagen zu können, wir haben das schnell gemacht, schnell, husch-pfusch etwas gemacht wird, das auch ordentlich, sorgfältig gemeinsam lösbar wäre, und zweitens – ich gebe es