Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 176

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zu –, weil es mich geärgert hat, dass das Außenamt, das Völkerrechtsbüro, die ich so schätzen gelernt habe in den Jahrzehnten meiner Tätigkeit, in so einer Sache eigent­lich mitgemacht haben, statt zu sagen: So darf das nicht sein. Hier ist uns die Sache wichtiger, nicht, dass es rasch erledigt wird.

Das ist der Grund, warum wir dagegen sind, das ist der Grund, warum wir uns ärgern. Und wir glauben, dass es unnötig ist, dass Sie sich so verhalten. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

18.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Spindel­egger zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


18.56.39

Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssek­retär! Meine Damen und Herren! Die Begründung in Ehren, die Herr Kollege Schieder jetzt angeführt hat – und wenn Sie sich persönlich ärgern, Herr Kollege, tut mir das Leid, dazu kennen wir uns zu lange –, aber ich glaube nicht, dass die inhaltliche Kritik, die Sie geäußert haben, wirklich völlig zutreffend ist.

Ich darf zur Genesis, zu dem, was Sie korrekterweise gesagt haben, ergänzen, dass es für mich schon ein Kritikpunkt ist, wenn zuerst, nämlich wenn der Anlassfall da ist, alle Fraktionen sagen: Ja, selbstverständlich, da muss man was tun!, dass man aber dann, wenn es wirklich darauf ankommt, sehr gerne wieder einen Rückzieher macht. Diese Kritik müssen auch Sie sich mit Ihrer Fraktion gefallen lassen.

Zum Zweiten möchte ich ergänzen: Natürlich kann man bei einer solchen Regelung, die Neuland in Österreich bedeutet, nämlich im Verwaltungsrecht Schadenersatzregeln einzuführen, übers Ziel hinausschießen. Vielleicht war das im ersten Antrag, den wir eingebracht haben, auch durchaus der Fall. Wir haben ja deshalb auch mit den NGOs, die darüber in der Öffentlichkeit eine Debatte geführt haben, sehr eingehende Beratun­gen durchgeführt.

Ich darf Ihnen sagen, dass letztlich zu dem Ergebnis, wie wir es heute vorliegen haben, auch alle NGOs, mit denen wir geredet haben, schriftlich ihre Zustimmung deponiert haben, weil sie wissen, dass damit ihre Bedenken ausgeräumt sind, dass man etwa, wenn man aus humanitären Gründen wohin fährt (Abg. Schieder: Die fallen ja nicht mehr darunter!) – selbstverständlich fallen sie nicht mehr darunter –, dann auch in An­spruch genommen werden kann. Daher darf ich das schon einmal festhalten, dass die Betroffenen, die, wie ich meine, richtige Argumente vorgebracht haben, jetzt mit dieser Lösung zufrieden sind.

Zum Dritten darf ich schon darauf hinweisen, dass das, was wir jetzt vorgelegt haben, durchaus eine Gruppe von Personen treffen kann – es wird schon nicht so viele An­wendungsfälle geben; da gebe ich Ihnen schon Recht –, für die eine Schutzwürdigkeit wirklich nicht gegeben ist. Denn, meine Damen und Herren, für jemanden, der sich trotz aller Warnungen grob fahrlässig – das heißt persönliche Verantwortung, die man halt auch trägt, indem man sich sorgfältig auf etwas vorbereitet, gröblich vernachlässi­gend – in eine Situation begibt, wo die Republik dann Kopfstehen muss, damit man ihn rettet, für den haben wir auch kein Verständnis, und es ist nicht einzusehen, dass er sich nicht auch an den Kosten beteiligen muss, die der Republik daraus entstehen. Ich glaube, das sind wir letztlich auch dem Steuerzahler schuldig. (Beifall bei der ÖVP so­wie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

Darum glaube ich, dass die Regelung, wie sie nunmehr vorliegt – es gibt ja keine neuen Argumente nach dem Einspruch des Bundesrats, sondern nur die bestehen­den –, inhaltlich sehr wohl in Ordnung ist und eine gewisse Warnung darstellt, eine Warnung für alle, die sich aus Abenteuerlust irgendwo hinbegeben und dann auf Kos-


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