Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 177

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

ten der Republik gerettet werden müssen, sich sorgfältiger auf solche Situationen vor­zubereiten, sich zu informieren und sich nicht etwa von Reisegruppen zu entfernen, ob­wohl das in diesem Land gefährlich ist.

Wir stehen daher dazu und werden diesem Einspruch nicht stattgeben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

18.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich der Herr Staatssekretär Dr. Winkler zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


19.00.01

Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! An sich wollte ich zu diesem Thema nicht noch einmal Stellung nehmen. Ich habe sowohl an dieser Stelle als auch im Bundesrat und im Ausschuss sehr ausführlich zu erläutern versucht, warum wir im Außenministerium glauben, dass das eine sinnvolle Regelung ist.

Ich möchte Herrn Abgeordnetem Schieder, dessen Einwände ich immer – ich bin ver­sucht zu sagen: jahrzehntelang – sehr ernst genommen habe, doch sagen, dass ich seine Auffassung da nicht teile. Sie haben sich besonders an dem Wort „Situation“ gestoßen und gemeint, dass das in diesem Zusammenhang eine schlechte Wahl ist. – Das Völkerrechtsbüro und die anderen Stellen im Außenministerium haben sich die Formulierung gerade in diesem Punkt aber sehr genau überlegt. Lassen Sie mich dies an zwei Beispielen zu erläutern versuchen.

Ich nenne das immer wieder herangezogene Beispiel der Schweiz. Wenn Sie den Text des Gesetzes lesen, dann sehen Sie, dass es hier um Aufwendungen geht, welche die Vertretungsbehörden oder sonstige Dienststellen des Bundes im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Schutze österreichischer Staatsbürger treffen. Es ist wenig wahr­scheinlich, dass die österreichische Botschaft einen Hubschrauber anmieten muss, um einen in Bergnot geratenen Österreicher in der Schweiz zu retten. Da wird es vielmehr darum gehen, dass möglicherweise Schweizer Rettungsmaßnahmen ergriffen werden und dann vielleicht von dieser Seite Aufwendungen zurückverlangt werden. – Das ist der eine Fall, der, wie ich meine, nicht wirklich stichhaltig ist.

Der andere Fall betrifft eine Situation, die sehr wohl in Frage kommen kann. Wir haben diesen Fall alle vor zwei Jahren erlebt. Touristen haben sich wirklich grob fahrlässig in Gebiete in Algerien begeben, wo sie dann zu Geiseln wurden. Wir haben nicht ge­wusst, wo sich diese Personen aufhalten. Hätten wir die Gebiete definiert, dann hätten wir das Gesetz nicht anwenden können. Dagegen ist es sehr wohl eine Situation, in die sich diese Personen begeben haben, welche die Anwendung des Gesetzes – hätte es dieses damals gegeben – durchaus gerechtfertigt hätte.

Ansonsten glaube ich, dass das ein Gesetz ist, das uns im Außenministerium auch als Abschreckung nützt. Ich hoffe, dass wir es nie anwenden müssen, aber es soll auch als Abschreckung dienen, dass Menschen, die sich eventuell in Gefahren begeben können, verantwortungsvoller umgehen. – Danke schön, Frau Präsidentin.

19.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist nun Frau Abgeordnete Mag. Lunacek am Wort. Wunschredezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


19.02.23

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Es stimmt schon: Es ist uns auch ein Anliegen, Menschen dazu zu bringen, wenn sie reisen, sich verantwortungsvoll zu verhalten.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite