Ich erinnere an die siebziger Jahre, als die Convention on Conventional Weapons ausgearbeitet wurde, mit den Zusatzprotokollen. In der Zwischenzeit sind wir beim Protokoll V, wo österreichische Delegierte eine ganz wesentliche Rolle gespielt haben. Es gehört sozusagen zum Standard-Repertoire der österreichischen Außenpolitik – unter allen Regierungen –, dass wir uns sehr aktiv gerade mit der Frage der Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts auseinandersetzen. Daher sind wir auch durchaus dankbar für diese Initiative, denn auch für uns ist das ein wichtiges Anliegen.
Es geht um die Vermeidung von unnötigen Leiden auch im Krieg. Wir alle haben, glaube ich, realistischerweise festzustellen, dass es leider Gottes noch immer Kriege gibt. Aber wir müssen alles daransetzen, dass, wenn es schon Kriege gibt, die Leiden von Menschen möglichst gering gehalten werden.
Die Frage ist – und ich glaube, da unterscheiden wir uns voneinander –: Wie schaut das beste Vorgehen aus? – Es ist nicht so, Frau Abgeordnete Lunacek, dass wir hier dem Ruf nach einem Totalverbot nicht nachkommen, weil wir sozusagen zu feige wären oder warten, dass andere diese Rolle übernehmen. Wir haben uns auch bei den Landminen von Anfang an für ein Verbot eingesetzt. Das Ganze kam schließlich und endlich von der Zivilgesellschaft, und die Regierung hat das aufgegriffen. Die von Ihnen geschilderte Ansicht von Personen: Na ja, das nehmen wir alles nicht so ernst, was wollen die?, die hat es zumindest im Außenministerium nie gegeben. Das kann ich Ihnen versichern.
Es gibt auch jetzt nicht die Meinung, dass man nicht längerfristig auf ein Verbot hinarbeiten sollte, aber wir müssen, glaube ich, überlegen, was vernünftiger ist: auf einige Jahre hinaus gar nichts zu erreichen oder in Schritten voranzugehen und zumindest die Gefahr – Sie haben das sehr eindrucksvoll beschrieben –, die von nicht-detonierter Munition ausgeht, zu verringern. Daher bemühen wir uns, im Rahmen der Verhandlungen über ein weiteres Zusatzprotokoll zum konventionellen Waffenabkommen Regelungen zu erreichen, die den Einsatz von Streumunition mit so hoher Blindgängerrate verhindern. Das scheint mir eine durchaus vernünftige strategische Vorgangsweise zu sein.
Wir müssen zur Kenntnis nehmen – das hat nichts damit zu tun, dass wir das nicht wollen –, dass ein Totalverbot heute politisch schlicht und einfach nicht umsetzbar ist und dass da noch sehr viel Arbeit von den Regierungen, aber auch von der Zivilgesellschaft geleistet werden muss. Ich begrüße das sehr, wenn sich die Zivilgesellschaft dafür einsetzt, denn sie baut auch den Druck in den öffentlichen Meinungen aus, die dann die Regierungen dazu bringen, zu handeln. Aber wir müssen realistisch sein und zunächst einmal mit gleichgesinnten Staaten versuchen, das humanitäre Bewusstsein zu stärken. Das kann unserer Meinung nach nur in einem Zusatz zur Waffenkonvention erfolgen und muss auch – das ist schon sehr wesentlich – die wichtigen Militärmächte einbeziehen.
Wir sollen also darauf hinarbeiten, explosive Kampfmittelrückstände und damit die von Ihnen auch sehr einträglich geschilderte Gefahr für die Zivilbevölkerung zu vermeiden.
Zur Frage, ob Österreich nunmehr das Protokoll V ratifizieren wird, kann ich sagen, dass seit wenigen Tagen alle Sprachfassungen vorliegen und daher voraussichtlich im August-Ministerrat die Weiterleitung an das Hohe Haus beschlossen werden kann. Wir werden uns sehr bemühen, und ich hoffe, dass das sehr bald vom Nationalrat genehmigt werden kann.
Wir setzen uns auch sehr intensiv für ein Protokoll VI ein, das genau diese humanitäre Wirkung der Verminderung der Gefahrenquelle für die Zivilbevölkerung hat. Ich halte das für einen vernünftigen, realistischen und durchaus auch angemessenen Weg.