Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 191

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19.49.42

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Abgeordneter Großruck, das war nur mäßig lustig. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute die Ratifizierung des Unesco-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen vornehmen können und werden.

Wir haben über dieses Übereinkommen bereits vor rund einem Jahr hier im Plenum diskutiert, nämlich auf Basis eines SPÖ-Entschließungsantrages zum Schutz kultureller Vielfalt. Es haben damals alle Parteien zugestimmt, und ich nehme an und hoffe, dass das auch heute der Fall sein wird; obwohl das, meine Damen und Herren, angesichts des Slalomkurses von Herrn Bundeskanzler Schüssel und Herrn Landeshauptmann Haider in der Ortstafelfrage – was auch ein Ausdruck kultureller Vielfalt ist – beinahe zynisch zu sein scheint.

Von Herrn Haider sind wir ja schon einiges gewohnt – Sie erinnern sich: bin weg, bin da, bin weg, da und vielleicht doch wieder weg! –; der Herr Bundeskanzler versteckt das besser. Er verspricht, er kündigt an, er lässt sich von seinem Koalitionspartner trei­ben – und fällt letzten Endes um. So, meine Damen und Herren, schaut das Agieren und das Reagieren des Bundeskanzlers aus. Von einem breiten Konsens ist schon lange nicht mehr die Rede! Sehr bedauerlich!

Aber zurück zur UNESCO-Konvention. Im Oktober 2005 hat die Generalversammlung der UNESCO diese Konvention verabschiedet. Wir unterstützen die Prinzipien dieses Übereinkommens, das eine völkerrechtlich verbindliche Basis für das Recht aller Staa­ten auf eigenständige Kulturpolitik darstellen wird. Herzstück dieses Übereinkommens ist das Recht jedes Staates, regulatorische und finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, um die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen auf seinem Staatsgebiet zu schützen und zu fördern. Gleichzeitig soll der Austausch von künstlerischen Ideen gefördert werden.

Kurz gefasst: Es geht um die Besonderheit kultureller Güter und Dienstleistungen, denn die fortschreitende Liberalisierung macht den Schutz und die Förderung der Viel­falt kultureller Ausdrucksformen besonders bedeutsam. Die nationale Kulturpolitik, die öffentliche Kulturförderung müssen gegenüber möglichen wettbewerbsrechtlichen Ein­schränkungen gestärkt werden.

In erster Linie gilt es, die Grundsätze dieses Übereinkommens im eigenen Land anzu­wenden, aber auch die multilaterale Zusammenarbeit muss gefördert werden, sobald dieses Übereinkommen in Kraft getreten ist.

Ich glaube, die Herausforderungen werden vor allem auf nationaler Ebene sehr vielfäl­tig sein. Wenn man ein Beispiel hernimmt: In Artikel 2 Abs. 7 ist der Grundsatz des gleichberechtigten Zugangs zu einem reichen und vielfältigen Spektrum kultureller Aus­drucksformen festgelegt. Dieser Ansatz ist sehr zu begrüßen, und ich möchte das auch unterstreichen, sehe allerdings bereits hier in diesem einen Punkt deutliche Diskrepan­zen zwischen Theorie und Praxis. Ich denke da zum Beispiel an die zunehmenden Tendenzen, die Nutzung des Internets und des Cyberspace kostenpflichtig zu machen. Da werden nicht nur die Kulturpolitik, sondern auch die Justiz- und die Medienpolitik verstärkt gefordert sein.

Damit dieses Abkommen in Kraft treten kann, sind mindestens 30 Ratifizierungen bis Juni 2007 notwendig. Die ersten vier Ratifizierungen – das ist der Stand vom Juni die­ses Jahres – erfolgen durch Kanada, Mauritius, Mexiko und Burkina Faso. Es ist sehr positiv – das habe ich schon im Ausschuss erwähnt –, dass Österreich als einer der ersten EU-Staaten dieses Übereinkommen ratifizieren wird. Das Tempo, mit dem die


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