von Zuneigung ist – ich möchte jetzt der ÖVP gar nicht abstreiten, dass sie dem ORF zugeneigt ist –, zum Ersticken desjenigen führt, der umarmt wird; wenn man ihn nämlich zu heftig umarmt. Und in dieser Situation ist der ORF jetzt.
Die ÖVP umarmt den ORF so lang, bis dann letztlich nur
noch Erwin Pröll zu sehen ist – aber nicht bei
„Niederösterreich heute“, sondern auch in der
„ZiB 1“, in der „ZiB 2“, in der
„ZiB 3“, in der „Mittags-ZiB“, im
„Report“, in „Thema“ und all diesen Informationssendungen –,
begleitet von seinen LandesrätInnen. Es müssen keine Mähdrescher
auftauchen, es gibt ja noch andere Situationen, wie hier geschildert wurde. (Abg.
Kainz: Das wollen die Leute ja sehen!) Wenn wir so weit kommen, dann
führt diese fürsorgliche Umarmung dazu, dass der Auftrag des
ORF-Gesetzes – und jetzt bin ich wirklich todernst –,
nämlich der öffentlich-rechtliche Auftrag des ORF erstickt ist. (Beifall
bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Der öffentlich-rechtliche Auftrag und die Frage, wie durch diese Vorgangsweise redaktionelle Inhalte im ORF weiter ausgedünnt werden – und das passiert jetzt, in dem Moment, in dem wir hier diskutieren –, wie Informationsgehalt, den der ORF – und dazu gibt es den öffentlich-rechtlichen Auftrag – zu hegen und zu pflegen verpflichtet ist, weiter verwässert wird, bilden die Sorge, die die Opposition anlässlich der Debatte zum Initiativantrag der Grünen im Ausschuss und jetzt wieder bewegt.
Frau Abgeordnete Baumgartner-Gabitzer, es geht um die Forderung nach einem verpflichtenden medienöffentlichen Hearing von KandidatInnen – nämlich so, dass sich auch die große Öffentlichkeit, für die der ORF mit dem gesetzlichen Auftrag arbeitet, ein Bild macht, wer dieses wichtigste Medienunternehmen dieses Landes leitet. Was ist denn daran abwegig? Was ist daran so, dass man es ablehnen sollte? (Abg. Dr. Brinek: Geheime Abstimmung!) Hat man etwa Angst, dass bei medienöffentlichen Hearings zu Tage kommt, dass es vielleicht doch nicht die ganz so versiertesten, besten und ausgesuchtesten Kandidaten sind, die sich bewerben? Ist das die Angst?
Welche Angst oder welche Sorge hätten Sie sonst vor mehr Öffentlichkeit als politische Fraktion, die sich doch vermeintlich – jetzt kann man nur sagen: vermeintlich – ständig für mehr Transparenz, für mehr Durchschaubarkeit und für mehr Möglichkeiten des Bürgers/der Bürgerin, des Fernsehzuschauers/der Fernsehzuschauerin einsetzt. Aber das sind leere Versprechen, leere Versprechen, wenn es tatsächlich darum geht, sich ernsthaft auseinander zu setzen. Aber Sie haben den Antrag der Grünen in diesem Punkt in einer ganz kurzen Diskussion im Verfassungsausschuss einfach aus Überzeugung abgelehnt.
Sie haben es ebenso abgelehnt, den Vorschlag ernsthaft zu diskutieren – und das ist mein Vorwurf –, das gegenwärtige ORF-Gesetz zu ändern, das eben nicht die Möglichkeit einer geheimen Wahl durch Stiftungsräte vorsieht, die sich durch die Tatsache, dass sie geheim wählen könnten, von einem vielleicht auf sie zukommenden Vorwurf schützen, dass der wahre Wille ihrer Intention, den sie bei der Wahl haben, nicht zum Durchbruch kommt.
Diese zwei Punkte sind es, die wir in unserem Initiativantrag für eine Novelle des ORF-Gesetzes eingebracht haben. Aber sie sind natürlich dann selbstredend auch dagegen, dass es eine geheime Abstimmung bei Abberufung aus derartigen Fraktionen gibt. Das ist auch ein Teil des Initiativantrages.
Ich sage Ihnen: Absurd ist an dieser Diskussion gar nichts! Es ist nämlich das Verhalten der ÖVP in Bezug auf den Druck auf den ORF auch nicht absurd. Und es ist kein absurdes Theater, sondern beinharte Realität, die hart an der Grenze des wirklichen – auch demokratiepolitischen – Missbrauchs steht. Das größte öffentlich-rechtliche Medienunternehmen, das es in Österreich gibt, ist so etwas wie das Gewissen des Landes und verantwortlich für die Intelligenz des Landes.