Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 48

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Aber wenn Sie unseren mietrechtlichen Vorschlägen folgen würden, wenn Sie auch ... (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter.) – Das haben Sie zum Teil, aber es gibt noch viel bessere Maßnahmen, das weiß Kollege Großruck sehr gut. – Wenn Sie vor allem unseren mietrechtlichen Vorstellungen folgen würden, dann würde Wohnen auch etwas billiger werden, es würde zumindest das Reglement des MRG nicht ständig aus­gehöhlt werden. Mit Ihren Zubauten, die jetzt in die Novelle aufgenommen wurden – die Aufbauten sind sowieso schon aufgenommen –, wird ein Bereich geschaffen, von dem Sie selber sagen, das sei freie Preisbildung. (Abg. Neudeck: Das ist ja positiv!) Und freie Preisbildung heißt auch oft Verteuerung. (Abg. Dr. Fekter: Nein! Nicht im­mer!) – „Heißt auch oft“, habe ich gesagt.

Ich sehe nicht ein, dass im selben Erdgeschoß wohnende Menschen unterschiedliche Preise zahlen, nur weil das eine ein Zubau ist, der im Erdgeschoß errichtet worden ist, und im alten Bereich noch das MRG gilt. (Abg. Neudeck: Also, Frau Kollegin Moser!)

Ich habe eingangs den MitarbeiterInnen des Ressorts gedankt, wobei sich ja der Jus­tizausschuss gegenüber anderen Ausschüssen dadurch auszeichnet, dass man als Opposition durchaus noch Gehör und zum Teil auch Verständnis finden kann. Ich möchte deshalb abschließend darauf hinweisen, dass die günstigen Änderungen für die MieterInnen wahrscheinlich der sensiblen Obsorge des Ressorts oder der Frau Mi­nisterin zu verdanken sind und weniger den Regierungsfraktionen. (Abg. Neudeck: Na, na, na! Vorsicht!)

Angesichts meiner relativ ausgewogenen Darstellung – damit zitiere ich Ihr Wort zum dritten Mal – ist es, glaube ich, relativ klar, dass wir den Änderungen im Wohnungsge­meinnützigkeitsgesetz, auch im Wohnungseigentumsgesetz durchaus etwas abgewin­nen können, dass wir jedoch den Änderungen im Mietrecht sehr kritisch gegenüberste­hen und deshalb hier im Plenum dem Beharrungsbeschluss nicht zustimmen können, die Ablehnung der Wohnrechtsnovelle – wie im Bundesrat beim Einspruch und vorher im Plenum – leider beibehalten müssen und auf bessere Zeiten hoffen. – Danke. (Bei­fall bei den Grünen.)

10.58


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Neudeck 2 Minuten lang. – Bitte.

 


10.58.21

Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesmi­nister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Moser ist mit den Worten weggegangen, dass sie diesem Beharrungsbeschluss leider nicht zustimmen kann. Das zeigt, dass es ihr eher um Oppositionspolitik geht als um die Vertretung der Mieter und vor allem der Mietsuchenden.

Sie beschweren sich und sagen, man habe Teilbereiche aus dem strengen Mietrechts­regime ausgelagert, obwohl ein wesentlicher Teil, der Kündigungsschutz ja nach wie vor gegeben ist. Sie sagen, damit gebe es zwei Klassen und unterschiedliche Mieten in einem Haus.

Frau Moser, schauen Sie sich ein durchschnittliches Althaus an! Da gibt es Altmieter, die Sie privilegieren. (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.) Ja, dazu muss man stehen. Dann gibt es Altmieter, die vielleicht hohe Pensionen haben, die mit einem billigen Mietzins in großen Wohnungen wohnen. Und dann gibt es Familien, die eine Wohnung suchen und einen hohen Mietzins für kleine Wohnungen zahlen müssen, weil Sie einfach den Markt auf diesem Sektor nicht herrschen lassen.

Es ist ja das Problem, dass wir den sozialen Wohnungsgedanken genau in den priva­ten Bereich transferieren, obwohl gerade zum Beispiel in Wien ein hoher Anteil des


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite