Ich möchte dem Hohen Haus in Erinnerung rufen, dass die letzte wirklich essentielle Mietrechtsnovelle – es ist nicht so, wie Frau Abgeordnete Bures ausgeführt hat, dass es 15 während dieser Legislaturperiode gegeben hätte – die Mietrechtsgesetznovelle 2001 war, die mit 1. Jänner 2002 in Kraft getreten ist. Dazwischen hat es sehr wohl Außerstreitnovellen und Ähnliches gegeben, die mittelbar Einfluss genommen haben auf das Mietrecht, aber keine essentiellen Mietrechtsnovellen waren. Das ist jetzt die nächste Mietrechtsnovelle, die hier wieder für Diskussion sorgt.
Ich möchte dem Hohen Haus auch in Erinnerung rufen, dass die auch mit beschlossene Wohnungseigentumsgesetznovelle sehr wohl auch in der Praxis auf breite Zustimmung stößt und dass darin sehr, sehr viele Verbesserungen enthalten sind, die von der Praxis dringendst herbeigesehnt werden. Also ich glaube, dass wir uns auch damit auseinander setzen müssen.
Das Justizministerium hat diesen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet und dem Hohen Haus vorgelegt. Wir haben uns in dieser Ausarbeitung bemüht, die Balance zwischen Vermieterinteressen und Mieterinteressen wirklich herzustellen. Ich hoffe auch, dass uns das bestmöglich gelungen ist.
Sie sehen, dass hier sehr wohl auch Mieterinteressen mit berücksichtigt sind. Ich nenne nur die Erweiterung der Erhaltungspflicht des Vermieters hinsichtlich gesundheitsgefährdender Mängel, die Einführung eines Investitionsersatzanspruches des Mieters für die Erneuerung einer Heiztherme und eines Wasserboilers, was bis dato auch unklar war und in vielen Fällen für finanzielle Verluste der Mieter gesorgt hat, die Erleichterung der Durchsetzung von Investitionsersatzansprüchen oder die Erleichterung der Kündigung eines Mietvertrages durch den Mieter.
Ich glaube, dass hier ganz wesentliche Änderungen gelungen sind. Ich bin mir auch dessen bewusst, dass wir im Bereich Mietrecht wahrscheinlich nie zu dem Ergebnis kommen werden, dass wir einstimmige Beschlüsse im Nationalrat zusammenbringen. Diese Hoffnung habe ich aufgegeben; ich muss dazusagen: leider, weil ich glaube, dass das eine sehr wichtige Materie ist, wo es wirklich sehr darum geht, diese Balance zwischen Vermieterinteressen, die sehr wohl berechtigt und begründet sind, und den Mieterinteressen, die auch ihre Berechtigung und Begründung haben, vor allem auch was den Schutz der Mieter anbelangt, bestmöglich durchzusetzen. – So weit, so gut.
Ich möchte jetzt auch die Gelegenheit nützen und mich bei Ihnen, vor allem bei der Frau Abgeordneten Fekter und allen Mitgliedern des Justizausschusses, recht herzlich für die sehr gute Kooperation in den letzten zwei Jahren bedanken. Ich glaube, dass wir alle, so wie wir hier sitzen, trotz teilweise unterschiedlicher Auffassungen und unterschiedlicher Meinungen – das ist durchaus gerechtfertigt und auch gut so – sehr viel weitergebracht haben.
Ich möchte mich auch bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich bedanken, die in den letzten zwei Jahren wirklich immens viel gearbeitet haben. Wenn Sie sich unser Programm anschauen, das wir in dieser Legislaturperiode abgearbeitet haben, dann werden Sie sehen, dass in dieser Legislaturperiode sehr viel weitergegangen ist, und darauf können wir durchaus stolz sein. Das ist sicherlich nur deshalb möglich gewesen, weil Sie alle so aktiv mitgearbeitet und uns unterstützt haben. Ein herzliches Dankeschön Ihnen. Wir sehen uns ja morgen wieder, aber ich wünsche Ihnen schon jetzt eine schöne Sommerpause. – Danke vielmals. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
11.06
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Großruck. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.