Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 52

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men, die wir in Österreich haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ. – Abg. Bures: Nein! Nein!)

Frau Kollegin Moser, ich bin bei Ihnen, wir werden – Kollege Stummvoll hat es auf Schiene gebracht – diese thermische Sanierung in der nächsten Legislaturperiode ver­wirklichen. Es gibt bereits ganz konkrete Maßnahmen, Sie kennen diese Studie. Das ist also akkordiert, und ich hoffe, dass wir gemeinsam in der nächsten Legislaturperio­de dieses große Werk zur Senkung der Kosten und zur Erreichung des Kyoto-Zieles verwirklichen können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

Meine Damen und Herren! Zum Schluss meinen Vierzeiler, der heute ein dreifacher ist, weil es wahrscheinlich meine letzte Rede in dieser Legislaturperiode sein wird (Abg. Silhavy: Wie traurig!), an die linke Reichshälfte gerichtet:

Gilt es jetzt oder gilt es nicht,

was der Vorsitzende spricht?

Gewerkschaft rein, Gewerkschaft raus –

niemand kennt sich heut’ mehr aus!

Zickzack ist unsere Parole,

koste es uns, was es wolle!

Sind wir dafür oder dagegen –

wo sollen wir unser Ei hinlegen?

Wenn Sie meinen Rat einholen:

Legen Sie’s hin, wohin Sie wollen!

Der Wähler hat schon längst entschieden:

Solche Eier lässt er liegen!

(Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP sowie den Freiheitlichen – BZÖ.)

11.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen daher zur Abstimmung. – Ich ersuche um die nötige Aufmerksamkeit!

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses in 1628 der Bei­lagen.

Im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 3 der Geschäftsordnung stelle ich vorerst die für die Ab­stimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Der Ausschuss stellt den Antrag, den ursprünglichen Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend Wohnrechtsnovelle 2006 zu wiederholen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Ausschussantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Damit hat der Nationalrat gemäß Artikel 42 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz seinen ursprünglichen Beschluss wiederholt.

11.12.504. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Einspruch des Bundesrates (1625 d.B.) gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006


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