Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 79

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Lassen Sie sich zunächst einmal die Anlässe, warum diese zwei Gesetze gemäß Ihrer Vorlage geändert werden sollen, noch einmal vor Augen halten. Die Änderung des Luftfahrtgesetzes wird angepeilt, Artikel 1, um die Beschaffenheit der Dienstkarte per Verordnung und so weiter festlegen zu können. Wir beraten und beschließen über die Beschaffenheit der Dienstkarte. (Abg. Wittauer: Das ist eine wichtige Geschichte!) Dann geht es um die Drittabfertigung – na gut, das hat wenigstens einen höheren Stel­lenwert.

Im Artikel 3 kommt es dann noch besser: Wir müssen diese Gesetzesmaterie extra im Nationalrat behandeln und beraten, weil es darum geht, die Landwirtschaftskammer Österreich als LKÖ abgekürzt im Gesetzestext zu verankern. (Abg. Wittauer: Das ist schon wichtig!) Bitte, diese zwei Kleinigkeiten, Kinkerlitzchen, ja geradezu Lappalien sind für Sie Anlass, den Gesetzgebungsprozess anzukurbeln und in Gang zu setzen.

Wir wissen genau, dass Sie etwas anderes vorhaben, dass Sie das Umweltverträglich­keitsgesetz und das Luftfahrtgesetz jetzt als Vorlage im Parlament haben wollen, damit Sie im Laufe dieser Debatte vielleicht in fünf Minuten, vielleicht in zehn Minuten, viel­leicht in einer Viertelstunde einen Abänderungsantrag einbringen können, der dann womöglich vorsieht – bitte, halten Sie sich fest –, dass in Österreich die Grenzwerte für Fluglärm verzehnfacht werden. Das ist für uns das Bedrohungspotential. (Staatssek­retär Mag. Kukacka: Das ist doch absurd!)

Sie sagen „absurd“, Herr Staatssekretär. – Ja, so ist es! Man braucht Ihnen ja nur im Verkehrsausschuss zuzuhören. Im Verkehrsausschuss haben Sie auf meine Frage hin, wieso wir uns da überhaupt die Mühe machen, die Beschaffenheit von Dienstkarten und die Abkürzung für Landwirtschaftskammer ausgiebig zu diskutieren, zugegeben, dass eine Änderung des UVP-Gesetzes notwendig ist, damit die dritte Piste in Wien-Schwechat errichtet werden kann.

Sie, Herr Staatssekretär, haben gesagt, das sei notwendig, damit passive Lärmschutz­maßnahmen, sprich: Lärmschutzfenster und so weiter, eingebaut werden können. Sie haben zwar auch gesagt, dass die Grenzwerte nicht erhöht werden, allein ich frage Sie: Welche Grenzwerte? Derzeit sind weder im Umweltverträglichkeitsgesetz noch im Luftfahrtgesetz irgendwelche Grenzwerte enthalten. Derzeit werden die Bewilligungen und Bescheide über Flughäfen sozusagen ad hoc ausgestellt. Die Judikatur hat dann festgehalten, was gesundheitlich zuträglich ist und was keine Beeinträchtigung dar­stellt. Das war immer Ergebnis einer Judikatur in Form eines Bescheides. Das war auch das Ergebnis von Gutachten.

Sie wollen jetzt im Zuge dieser Debatte wahrscheinlich durch irgendeinen Abände­rungsantrag eine solche Sachlage schaffen, dass in Österreich die Grenzwerte, die wir im Umgebungslärmgesetz per Verordnung festgehalten haben, nämlich die 65 Dezibel bei Tag und die 55 Dezibel bei Nacht, dann womöglich auch im UVP-Gesetz und im Materiengesetz Luftfahrtgesetz verankert werden. Das ist Ihr Trick, damit die dritte Piste UVP-mäßig praktisch einwandfrei über die Bühne gehen kann. Und dagegen wehren wir uns, und da sagen wir jetzt schon nein und werden also deshalb diese zwei Gesetzesvorschläge von vornherein ablehnen.

Es ist ja nicht nur Sache von Herrn Minister Gorbach oder von Ihnen, Herr Staatssekre­tär, es ist ja auch der Umweltminister wieder einer, der umfällt – umfällt vor den Inter­essen der Flugindustrie, umfällt vor den Interessen eines Tourismus, wo man in erster Linie mit dem Flugzeug unterwegs ist. (Beifall bei den Grünen.)

Für uns hat die anrainende Bevölkerung Priorität, die Gesundheit der AnrainerInnen, die Ungestörtheit der AnrainerInnen, und, bitte, denken Sie doch daran: Das Mediati­onsergebnis setzt 45 Dezibel am Tag und 45 Dezibel in der Nacht fest. Im Umge­bungsschwellenwertgesetz gibt es diese 65 Dezibel. Wir befürchten, dass Sie das jetzt


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