Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 84

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Staatssekretär Mag. Ku­kacka zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


12.50.32

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte eindeutig festhalten, dass es durch diese heutige Gesetzesänderung und durch diese Novelle, Frau Kollegin Moser, zu keiner Erhöhung der Lärmschwellenwer­te kommen wird, wie Sie das ständig behaupten! Dieses Argument ist reine Angst­mache, ist der übliche Alarmismus, der hier von den Grünen immer ausgeübt wird. Es geht vielmehr darum, dass es Flughäfen generell ermöglicht wird, lärmdämmende Maßnahmen bei Objekten betroffener Anrainer zu setzen und so überhaupt zu einem positiven Abschluss eines UVP-Verfahrens zu kommen (Abg. Dr. Gabriela Moser: Warum schreiben Sie es dann hier nicht hinein?), das wir eben für diese dritte Piste brauchen und zu dem wir uns auch bekennen, meine Damen und Herren. Wir beken­nen uns sowohl zur dritten Piste als auch zu dem dazu notwendigen UVP-Verfahren.

Ziel unseres Antrages ist es eben, für Flughafenprojekte eine Genehmigung nach dem UVP-Gesetz überhaupt erst zu ermöglichen. Sie wissen ja, derzeit gelten Flughäfen als Betriebsanlagen, die nur dann eine UVP-Genehmigung erhalten dürfen, wenn die Aus­wirkungen der Anlage durch Maßnahmen an der Emissionsquelle eingedämmt werden. Aber das ist ja bei einem Flughafen nur sehr beschränkt möglich, und bei einem Flug­zeug, das hier ja die Lärmquelle ist, kann eben Lärmschutz, kann Beschränkung der Lärmemission nur durch laufende technische Weiterentwicklung gewährleistet werden.

Das geschieht auch, meine Damen und Herren, doch darauf haben wir in Österreich mit unserer Lärmschutzgesetzgebung keinen maßgeblichen Einfluss. Aber wir können dafür sorgen, dass etwa durch Lärmschutzmaßnahmen beim Betroffenen entsprechen­de Reduzierungen eintreten, und durch diese Gesetzesänderung ist es möglich, dass eine UVP-Genehmigung dann erteilt wird, wenn Lärmschutzmaßnahmen bei den be­troffenen Anrainern gesetzt werden. Das sind eben zum Beispiel Maßnahmen wie der Einbau von Schallschutzfenstern und Ähnliches. Werden bestimmte Immissions­schwellenwerte überschritten, so müssen eben dann bei diesen betroffenen Wohnun­gen und Häusern diese Maßnahmen getroffen werden.

Ab welchen Schwellenwerten nun solche Maßnahmen vorgesehen werden, das muss nach einer genauen Prüfung durch Experten, durch Fachleute, durch Gutachten mittels einer entsprechenden Verordnung in Übereinstimmung mit dem Umweltminister vom Verkehrsminister festgelegt werden. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Dazu hätten Sie jahre­lang Zeit gehabt! Sechs Jahre schon!) Das hat durch eine Verordnung deswegen zu geschehen, Frau Kollegin, damit wir die Ergebnisse des Mediationsverfahrens hier ausreichend berücksichtigen können. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Es gibt Ergebnisse! Schreiben Sie sie hinein!) Wir können nicht einfach 65 dB oder 55 dB hineinschreiben, wenn wir gar nicht wissen, wie das Mediationsverfahren bei dem einzelnen Projekt ausgesehen hat und zu welchen Ergebnissen es gekommen ist. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Ich kann es Ihnen vorlegen! Wir haben es ja!)

Es ist auch ein Unterschied, ob man eine solche Lärmverordnung bei einem Regional­flughafen macht oder bei einem Großflughafen inmitten einer Großstadt. Hier muss selbstverständlich unterschiedlich reagiert werden, und deshalb sind wir zu dieser Lösung mit der Verordnung gekommen. Das war richtig und notwendig so, und ich glaube, das werden vor allem jene bestätigen und unterstützen können, die jahrelang an diesem Mediationsverfahren mitgewirkt haben.

Ich betone noch einmal, dass der Flughafen Wien ausdrücklich erklärt hat, dass er auch zu den Ergebnissen dieses Mediationsverfahrens steht, und all das, was dort ver-


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