Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 132

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Aus der Sicht des Rechnungshofes wäre es notwendig, dass auch in diesem Bereich good governance eingehalten und alles unternommen wird, um in Zukunft die Bera­tungskosten effizient zu halten, sprich: zu reduzieren.

Da es jetzt um die Vergabe von Beratungsleistungen geht, möchte ich auch sagen, dass ich mich dem anschließe, was Professor Malik in seinem Fachbuch „Die Neue Corporate Governance“ ausführt: Ein Aufsichtsratsmitglied soll nicht in seiner Interes­senlage vom Unternehmen berührt sein, denn es sollte, so Professor Malik, das Min­deste sein, dass für die Zeit des Aufsichtsratsmandats keine kommerziellen Beziehun­gen nennenswerten Umfanges mit dem Unternehmen gegeben sind.

Weiters sagt Professor Malik, dass – neben einer Reihe anderer Aspekte – die Auf­sichtsräte gleich oder ähnlich unabhängig wie Richter sein müssen, weil sie ansonsten ihre Funktion nicht wirksam wahrnehmen können. (Abg. Neudeck: Hat er das selber auch gelesen?)

Ich glaube, meine Damen und Herren, diesen Ausführungen von Professor Malik ist nichts hinzufügen, und wir alle können nur hoffen, dass das, was Herr Professor Malik ausgeführt hat, in Zukunft beachtet wird.  – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheit­lichen – BZÖ und der ÖVP. – Abg. Neudeck: Wir könnten ihm sein Buch schenken! Vielleicht liest er es dann!)

14.54


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Becher. Ich erteile es ihr.

 


14.54.11

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte anschließen an die Worte des Herrn Rechnungshofpräsidenten zum Thema externe Beraterverträge. Herr Präsident Dr. Moser hat ja erwähnt, dass in den Jahren 1999 bis 2004 90 Millio­nen € hiefür ausgegeben wurden; von 2002 bis 2004 hat es sogar eine jährliche Stei­gerung um 7,2 Millionen € gegeben.

Der Rechnungshof hat dazu auch eine sehr interessante Rechnung angestellt, nämlich was mit diesem Geld hätte gemacht werden können, und er hat errechnet, dass mit diesen 7,2 Millionen € 103 Arbeitsplätze hätten finanziert werden können.

Dazu darf ich noch folgende Rechnung anstellen: Ein Lokführer bei den ÖBB hat ein Anfangsgehalt von 1 600 € brutto, im Jahr also rund 22 000 € brutto. – Mit diesen 7,2 Millionen € hätten insgesamt mehr als 200 zusätzliche Lokführer eingesetzt werden können. Das sage ich jetzt gerade vor dem Hintergrund, dass in der Ostregion zurzeit 100 Lokführer fehlen.

Ein sehr gutes Beispiel für das Agieren hochdotierter Manager in den Vorständen und Aufsichtsräten der ÖBB, das den Unterschied zwischen Theorie und Praxis aufzeigt, ist ja auch der Aufsichtsratsvorsitzende Fredmund Malik. Malik ist sozusagen in seinem Brotberuf Unternehmensberater, hat das Malik Managementzentrum in St. Gallen – und auch sehr gute Geschäftsbeziehungen zur Regierung.

Aus einer aktuellen Anfragebeantwortung, die ich diese Woche erhalten habe, geht hervor, dass Herr Malik im Jahre 2005 seitens des Wirtschaftsministerium Beratungs­aufträge in der Höhe von 66 000 € erhalten hat; seitens des Verkehrsministeriums er­hielt er im Vorjahr Aufträge in Höhe von 60 000 €.

Wenn man dann noch die Kosten für den Rahmenvertrag, über den wir ja in den Zei­tungen nachlesen konnten, dazurechnet, kann man nur mehr sagen: Da gibt es wahr­lich einen großen Unterschied zwischen Theorie und Praxis! – Die Theorie hat ja der


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