Für das, was Sie vorhaben, brauchen Sie keine Verfassungsbestimmung. Sie wollen eine solche nur deswegen, damit die Ansprüche der Kärntner mit slowenischer Muttersprache eben nicht mehr über den VfGH eingeklagt werden können. Das ist doch der Hintergrund Ihrer Vorgangsweise! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Zur Öffnungsklausel. Eine Öffnungsklausel ist wichtig in solchen Fällen. Eine Öffnungsklausel, die die Rechte der Minderheit umsetzbar und durchsetzbar macht, unter bestimmten Voraussetzungen, das kann man meines Erachtens mit Zweidrittelmehrheit, mit einer Verfassungsbestimmung in diesem Hause absegnen. Eine Öffnungsklausel, aber nicht eine Sperrklausel, wie sie Jörg Haider mehrfach umzusetzen versucht hat: durch Vetorechte der Kärntner Landesregierung, durch Vetorechte der betroffenen Gemeinden.
Es ist nicht nur Haider, der sich in diesem Zusammenhang sehr unrühmlich zu Wort gemeldet hat, es waren auch SPÖ-Bürgermeister in Kärnten – noch im Juni dieses Jahres! –, die mit aberwitzigen Begründungen verlangt haben, dass zusätzliche zweisprachige Ortstafeln nicht kommen, da nämlich die Republik Slowenien auf diese Art Gebietsansprüche in Kärnten geltend machen könnte! Und das im Jahre 2006, nachdem Slowenien der EU beigetreten ist, et cetera et cetera!
Deshalb: Wenn Sie sich, verehrte Kollegen von der ÖVP, auf die Kärntner Landesrätin und Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig berufen, dann sollten Sie sich das genau überlegen. Ich kann mich noch genau daran erinnern, wie die Kärntner SPÖ über Jahre und Jahrzehnte die Umsetzung zweisprachiger Ortstafeln in Kärnten verhindert hat. Ich kann mich genau daran erinnern, wie sich bei einer Konsenskonferenz, bei der ich persönlich anwesend war, Jörg Haider buchstäblich in seinem Sessel zurücklehnen konnte, weil Landeshauptmann-Stellvertreter Ambrozy für ihn diese berühmte Kastanie aus dem Feuer geholt hat.
Es war Ambrozy, der gesagt hat: Es sind im Wesentlichen rote Gemeinden – gemeint hat er Gemeinden mit roten Bürgermeistern; diese Sprachwahl ist ja auch schon bezeichnend –, die da betroffen sind. Und wenn der Kärntner Abwehrkämpferbund – ausgerechnet diese Organisation! – gegen die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln ist, dann ist er, Ambrozy, auch dagegen. Aus, fertig, Schluss! – Das war über Jahre und Jahrzehnte Position der Kärntner SPÖ! Froh sollten wir daher sein, dass die Bundes-SPÖ dieser Position nicht beitritt! (Beifall bei den Grünen.)
Was Gaby Schaunig hier der Bundes-SPÖ ausrichtet, das spricht ja wieder Bände: Dass der Position Kärntens Rechnung getragen wird, verlangt sie. – Dass in dieser Position Kärntens die Position der Kärntner Slowenenverbände und der Kärntner mit slowenischer Muttersprache, wie ich lieber sage, nicht hinreichend aufscheint, das fällt wieder einmal unter den Tisch! – Das war und ist auch heute Position der Kärntner SPÖ.
Dass Sie sich darauf berufen, dass die Kärntner
SPÖ diesen Kompromiss unterstützt, ist doch geradezu ein Beleg
für das Misstrauen, das ich habe, dass Sie eine Verfassungsbestimmung
nur deswegen brauchen, um die Bestimmungen des Staatsvertrages zu unterlaufen
und Ihr Pseudogesetz vor der Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof zu
schützen. (Abg. Scheibner: Aber das ist besser als nichts!)
Für diesen Missbrauch einer Zweidrittelmehrheit sollten Sie sich eigentlich schämen – und nicht hier mit großem Pathos auf die Oppositionsparteien hinweisen, die etwas „verhindern“ würden! – Wir verhindern gar nichts!
Beschließen Sie ein einfaches Gesetz, und warten wir, was der Verfassungsgerichtshof dazu sagt! Ganz einfach! Diese Möglichkeit hätten Sie theoretisch auch heute