Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / Seite 43

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Es hat vier Jahre lang gedauert, bis zum Jahre 1976, bis eine Einigung erzielt wurde, die mit der Erlassung des Volksgruppengesetzes 1976 zum ersten Mal eine 25-Prozent-Schwelle für das Anbringen topographischer Bezeichnungen vorgesehen hat. In weiterer Folge ist dann 1977 eine Verordnung gemacht worden, die 91 Ortschaften vorsah. Bis zur Stunde sind etwas über 70 tatsächlich aufgestellt worden.

Das heißt, es ist ein sehr verkrampftes Verhältnis gewesen. Erst in den neunziger Jahren hat es dann eine gewisse Entkrampfung gegeben. Ich möchte hier erinnern an die wirklich würdige 70-Jahr-Feier im Jahre 1990 zur Volksabstimmung 1920, an die Einführung privater slowenischer Kindergärten mit Landesförderung, an die weitgehend friktionsfreie Situation in den Schulen Südkärntens.

Gerade seit dem Jahre 2000 haben wir der Minderheitenpolitik in Österreich großes Augenmerk geschenkt. Die im Jahre 2000 beschlossene Staatszielbestimmung – ein­stimmig von allen Fraktionen verabschiedet – ist ein solcher Meilenstein. Oder: die Topographieverordnung-Burgenland, mit der für die kroatischen und ungarischen gemischtsprachigen Gemeinden erstmals eine Lösung für die Aufstellung von Ortstafeln gefunden wurde. Oder: die Amtssprachenverordnung für die ungarische Sprache. Weiters wurde die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen ratifiziert. Und ganz wichtig: das ORF-Gesetz, das es ermöglicht, ein slowenisches Radioprogramm in Slowenisch ganztägig zu senden. Wesentlich ist auch der gesetzliche Auftrag des ORF, im Rahmen seiner Programme angemessene Anteile in den Volksgruppensprachen zu senden. Schließlich die Rahmenbedingungen im Schulwesen, die ja faszinierend sind – ich habe es mir noch einmal angesehen –: 36,25 Prozent der Schüler besuchen im Geltungsbereich des Minderheiten-Schulgesetzes in Kärnten den zweisprachigen Unterricht! Ich sage wirklich, das ist etwas ganz Besonderes, was hier entwickelt wurde – und leider Gottes wird das alles unter dem Tisch gekehrt oder nicht öffentlich gewürdigt, weil die so genannte Ortstafelfrage alles andere überdeckt.

Daher müssen wir und sollen wir dieses Thema lösen. Das ist auch mein Appell, noch immer, heute in diesen Minuten.

Der Verfassungsgerichtshof hat ja – das zu sehen, ist auch interessant – jahrzehnte­lang gar nichts gemacht. Erst dann im Jahre 2001 ist die 25-Prozent-Schwelle im Volksgruppengesetz aufgehoben worden, und übrigens die Ortschaft „St. Kanzian“ – die übrigens jetzt wiederum, im neuen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, nicht mehr als zweisprachig angesehen wurde. Das ist schon ein interessanter Punkt!

Wir haben dann sofort nach diesem Erkenntnis eine Konsenskonferenz konstituiert. Ich war Dutzende Stunden, genauso wie Josef Cap und Willi Molterer und auch die Kärntner, Herbert Scheibner und die Kärntner politischen Parteien, die Slowenen­verbände, der Heimatdienst, die waren wirklich alle Stunden, Tage, Wochenende lang mit unterwegs. Ich habe selber eine Kärntner Konferenz der Bürgermeister im Jänner 2006 eingeladen. Wir haben uns wirklich bemüht, alle Seiten – das möchte ich wirklich außer Streit stellen –, und wir waren ja zwei, drei Mal einer Lösung unmittelbar nahe – wie auch heute –, so etwa im Jahre 2002, als dann Sadovnik von seinen Hardlinern im Rat zurückgepfiffen wurde. – Heute weiß er, dass damals eine historische Chance vergeben wurde. Dann kam der Kärntner Abwehrkämpferbund im Jahr 2005, und heute sind wir wieder unmittelbar vor einer Lösung.

In diesem Zusammenhang möchte ich mich zunächst einmal einigen sehr herzlich danken, nämlich Josef Feldner vom Heimatdienst, Marjan Sturm für den Zentral­verband und Bernard Sadovnik, die unter der Moderation von Stefan Karner wirklich über ihre Grenzen und über ihre Verhandlungsmandate hinausgegangen sind und in


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