der Verständigung der Volksgruppen Großartiges erreicht haben. Das sollte an dieser Stelle auch einmal betont werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)
Auf Grundlage dieser Gespräche ist dann am 11. Mai dieses Jahres eine eigene Verordnung, eine Topographieverordnung in Begutachtung gesendet worden. Dieser Entwurf hat breite Zustimmung gefunden: Von den Sozialpartnern, von der Kirche, von der Plattform Kärnten, von der Kärntner Landsmannschaft, vom Kärntner Heimatdienst, vom Volksgruppenbeirat, wurde ausdrücklich begrüßt. Da ist also eine Stimmung vorhanden, die meiner Meinung nach genützt werden könnte.
Ich glaube, wenn die Geschichte etwas lehrt, dann Folgendes: Wir sollten nicht über die Interessen und über die Bevölkerung – Minderheit, Mehrheit – hinweggehen, sondern wir sollten uns darum bemühen, dass wir ihren Intentionen Rechnung tragen und sie in ein gemeinsames Gespräch einbinden.
Als Ergebnis langwieriger Verhandlungen liegt heute ein Kompromiss vor, der von vielen als historisch bezeichnet wurde – und ich teile diese Meinung, meine Damen und Herren. Ich möchte auch ausdrücklich die konstruktive Haltung der Republik Slowenien hier ansprechen. Der slowenische Außenminister Rupel hat im Zusammenhang mit dieser Einigung zu Recht festgehalten – wörtlich –, das, was nun geschehen sei, sei die einzige seriöse Errungenschaft in den letzten 50 Jahren, meine Damen und Herren! – Danke für dieses objektive Urteil! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)
Diese Lösung besteht aus zwei Elementen: Erstens der
neuen Topographie-Verordnung für Kärnten – diese ist
am Dienstag im Hauptausschuss beschlossen worden und sieht 141 Ortschaften
vor, wobei die Aufstellung nach einem bestimmten Stufenplan erfolgt. Zweitens
ein begleitendes Verfassungsgesetz, das in den letzten Tagen intensiv von den
Fraktionen hier im Haus beraten wurde; dieses soll eine dauerhafte und
ausgewogene Lösung des Ortstafelstreits ermöglichen, mit dem Ziel,
Rechtssicherheit zu geben. Und diese Neuregelung enthält die
15/10-Regelung – 15 Prozent Gemeinde, 10 Prozent
Ortschaften –, Bestandsschutz für schon in Ortschaften bestehende –
selbst dann, wenn der Anteil der slowenischen Bevölkerung auf unter
10 Prozent absinkt, was in einigen Fällen übrigens der Fall
ist –, Berichtspflicht an den Nationalrat durch die Bundesregierung
alle zwei Jahre, und eine Öffnungsklausel, wonach nach Aufstellung in den
141 Ortstafeln 10 Prozent der Bevölkerung in solchen
Ortschaften, wo ein Slowenenanteil von 10 Prozent gegeben ist, zu einem
Antrag an die Bundesregierung führen können, die dann darüber
entscheidet: nach Anhörung von Gemeinden, Anhörung des Landes und des
Volksgruppenbeirates. (Zwischenruf des
Abg. Dr. Matznetter.)
Es ist vollkommen klar, dass hier kein Veto sein darf, dass aber auch keine Automatik, kein Diktat sein kann. Es kann nur eine objektive, ehrliche Beratung geben; das war übrigens auch der Wunsch der Minderheitenvertreter und des Heimatdienstes, die ja diesen Vorschlag auch ausdrücklich erarbeitet haben. Ich betone daher noch einmal: Alles, was wir hier gemeinsam diskutieren – der Kompromiss –, entspricht dem, was wir mit Marjan Sturm und mit Bernard Sadovnik vereinbart haben. Die Zusagen, die wir gegeben haben, gelten.
Meine Damen und Herren, zur Verfassungsfrage: Professor Adamovich hat in einem sehr beachteten Beitrag vor einigen Tagen geschrieben: Im Übrigen sei eine generelle Lösung der Frage des maßgebenden Prozentsatzes am besten durch ein Bundesverfassungsgesetz zu erzielen. Diese Regelung müsse sich nicht unbedingt an 10 Prozent halten; sie sollte sich andererseits nicht den vom Verfassungsgerichtshof für unzulässig erklärten 25 Prozent nähern.