Meine Damen und Herren! Die 15 Prozent Gemeinde/10 Prozent Ortschaften entsprechen dem zu 100 Prozent. Das ist überhaupt keine Frage. Auch Karl Korinek, der jetzige Präsident des Verfassungsgerichtshofes, hält den Weg einer verfassungspolitischen Lösung für absolut sinnvoll, und er meint, solche staatspolitische Fragen bedürften auch eines politischen Konsenses in breiter Form, und das sei nun einmal ein Verfassungsgesetz. Es hat sich auch der Kärntner Landtag (Zwischenruf) – danke für den Hinweis: es war nicht einstimmig, aber mit Stimmen von SPÖ, BZÖ und ÖVP – für eine solche Verfassungslösung ausgesprochen.
Meine Damen und Herren, ich glaube daher, die heute zur Abstimmung vorliegende Gesetzesinitiative hat fundamentale Bedeutung, die weit über den Tagesrand hinausreicht, weil zum ersten Mal fest einzementierte Meinungen und Fronten auf Deutschkärntner wie auf slowenischer Seite hinterfragt und auch aufgegeben worden sind. Man hat sich an einen gemeinsamen Tisch gesetzt und eine tragfähige Basis ausgearbeitet, die in einen Gesetzentwurf mündete, der heute dem Hohen Haus vorliegt.
Ich sage Ihnen offen – Sie haben ja ursprünglich gesagt, es gebe drei Bedingungen –: Es soll eine Einigung der Regierungsfraktionen geben. – Die gibt es. – Zweite Bedingung war, es muss die Zustimmung der Kärntner Parteien gegeben sein. – Diese gibt es: Landeshauptmann Haider, Landeshauptmann-Stellvertreterin Gabriele Schaunig, mit der ich heute in der Früh noch einmal telefoniert und diskutiert habe, und Landesrat Martinz stimmen ausdrücklich diesem Entwurf zu und ersuchen geradezu förmlich darum, dass wir heute einen entsprechenden Beschluss fassen. – Und inhaltlich, inklusive der Öffnungsklausel, entspricht das eins zu eins dem, was mit den Minderheitenvertretern Sturm und Sadovnik ausverhandelt worden ist.
Ich verstehe einen Punkt, nämlich dass Sie sagen: Und was ist mit der Umsetzung, mit der Erzwingbarkeit? – Da sage ich Ihnen, ich mache Ihnen einen Vorschlag: Beschließen wir heute dieses Gesetz und machen wir einen gemeinsamen Entschließungsantrag, wonach wir alle relevanten Organe auffordern – denn von den 49 Ortstafeln sind 39 von den Bürgermeistern aufzustellen, weil es ja weiße Ortstafeln sind, Ortsbezeichnungen sind –, dies umzusetzen. Sollte dies nicht der Fall sein, dann bin ich gerne bereit, dass wir uns zu dem entsprechenden Zeitpunkt zusammensetzen, um weitergehende Schritte zu machen. (Abg. Öllinger: Das ist unglaublich! Das ist ja nur mehr peinlich!) Denn eines darf nicht sein: Der Respekt vor der Umsetzung eines Gesetzes muss für alle Staatsorgane gelten – aber bitte kein antizipatives Misstrauen! (Beifall bei der ÖVP sowie den Freiheitlichen – BZÖ.)
Daher appelliere ich wirklich an Sie, im Interesse einer gemeinsamen Sache hier eine rot-weiß-rote und Kärntner Lösung zu treffen. Ich glaube, die Zeit ist reif. Wir würden das Thema aus dem Wahlkampf heraushalten, und wir würden ein sehr wichtiges Signal geben, dass wir selbst in einem solchen Zeitpunkt bereit sind, uns die Hände zu reichen – so, wie das die Volksgruppenvertreter, der Heimatdienst und die anderen Organisationen zustande gebracht haben.
Ich lade Sie ein, Alfred Gusenbauer, Sie, Professor Van der Bellen (Abg. Öllinger: Ein Entschließungsantrag an die Bürgermeister – das ist ja peinlich!): Gehen wir diesen Weg! Beschließen wir es – plus ergänzender Entschließungsantrag! (Anhaltender Beifall bei der ÖVP sowie Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ. – Abg. Öllinger: Eine Entschließung an die Bürgermeister, Herr Bundeskanzler?! – Das ist peinlich!)
10.09
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. Ihre Redezeit ist, so wie die aller anderen Redner in der nächsten Runde, 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.