Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / Seite 46

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10.09.39

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bun­deskanzler! Sehr geehrte Damen und Herren der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hätten heute die Chance, eine sehr langwierige Frage gemeinsam zu einem Ende zu bringen, aus dem Wahlkampf herauszuhalten und einer dauerhaften Lösung zuzuführen. Ich bedauere es daher als Verfassungssprecherin der ÖVP außer­ordentlich, dass das leider nicht gelingen wird.

Ich möchte trotzdem an Sie appellieren, sich das Ganze nochmals zu überlegen, und ich werde einige der Argumente, die die Kollegen Van der Bellen und Cap hier vorgebracht haben, kurz beleuchten und ein wenig ausargumentieren.

Warum handelt es sich um einen historischen Schritt? – Seit 1955 ist das der erste Versuch, diese Frage dauerhaft zu lösen – und dauerhaft lösen heißt auch, diese Regelung mit einer Verfassungsbestimmung abzusichern.

Es hat vom Staatsvertrag 1955 bis zum Versuch einer ersten gesetzlichen Regelung 17 Jahre lang gedauert: von 1955 bis 1972. Danach hat es einen langen Stillstand gegeben. Erst in den Jahren 2001/2002 waren die nächsten Lösungsversuche zu sehen. Und in diesem Zusammenhang sei auf einige der Argumente der Kollegen eingegangen, die bei näherer Betrachtung nicht haltbar sind.

Herr Kollege Cap hat das Wort „schludrig“ verwendet. – Wenn seit 2002 Konsens­konferenzen abgehalten werden, wenn seit 2002 mit den Betroffenen gesprochen wird, wenn versucht wird, eine Lösung auf der Ebene des Landes herbeizuführen, wenn auch lange Zeit hier verhandelt wird, dann kann man doch nicht von einer „schludrigen“ Lösung sprechen. Ich kann da „Schludrigkeit“ in keinster Weise erkennen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es handelt sich hier vielmehr um ein Gesetzesverfahren, um einen Versuch, eine Lösung zu finden, bei dem enorm langsam und genau vorgegangen und versucht wurde, eine wirkliche Lösung für alle Beteiligten zustande zu bringen. Von „schludrig“ zu sprechen, ist da schlicht und einfach der völlig falsche Ansatz. (Abg. Dr. Brinek – in Richtung SPÖ –: Das ist Polemik, sonst gar nichts!)

Was mich besonders überrascht hat, war, wie Herr Kollege Cap hier gesagt hat: So redet man nicht mit der SPÖ! – Ja ist es denn wirklich ein Kriterium, wie mit der SPÖ geredet wird, wenn es darum geht, eine lang schwelende Frage zu lösen? Genau das ist der Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

Man kann doch hier Eitelkeit nicht über staatspolitische Verantwortung stellen! (Zwi­schenruf der Abg. Mag. Wurm.) Das kann ich in keinster Weise nachvollziehen – und ich denke, auch sonst niemand. Man ist oft der Meinung, so redet man nicht mit einem – selbstverständlich, das auch durchaus nachvollziehbar. Aber wenn es darum geht, Lösungen zu finden, dann muss es doch möglich sein, über diesen kleinen politischen, eitlen Schatten zu springen! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich ersuche Sie daher, werte Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ: Versuchen Sie es! Es ist nicht so schwer, über diese Eitelkeit drüberzukommen.

Der dritte hier angesprochene Punkt ist die Frage der Garantie. – Was kann denn eine größere Garantie sein als ein Bundesverfassungsgesetz? (Abg. Dr. Van der Bellen: Aber Garantie wofür?) Das ist ja genau das, worum wir uns in dieser Sache bemühen! Wir haben in den Abänderungsantrag einige Dinge eingebaut, die genau diese Garantie beinhalten: Drunter fällt auch die Berichtspflicht an das Parlament! – Und wenn Sie sich selber als Parlament nicht mehr ernst nehmen, welche Garantien wollen Sie noch haben?

 


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