Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / Seite 47

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Nun zu einigen Dingen, die Kollege Van der Bellen hier in Bezug auf Verantwortung gesagt hat: Er meinte, wir schieben Verantwortung ab. – Wir schieben in keinster Weise Verantwortung ab! Wir haben uns in den vergangenen Jahren genau darum bemüht, diese Verantwortung wahrzunehmen und einen Frieden in Kärnten zwischen den verschiedenen Gruppierungen herbeizuführen. Das ist ja geradezu wahrge­nom­mene Verantwortung!

Zu meiner großen Überraschung haben Sie behauptet, dass wird fünf Jahre lang keinen Finger gerührt hätten und jetzt irgendetwas beschließen wollen. (Abg. Dr. Brinek – in Richtung Grüne –: Das ist doch nicht nachvollziehbar!) – Ich erinnere nur an die Konsenskonferenzen: Da ist augenscheinlich einiges an Ihnen vorbei­gegangen, Herr Kollege Van der Bellen, was sich in diesen letzten fünf Jahren tat­sächlich abgespielt hat! Es ist nicht so, dass kein Finger gerührt wurde! (Rufe bei den Grünen: Der Haider hat ...!) Es hat extrem viele Gespräche und Lösungsversuche gegeben – und Sie wissen das auch ganz genau, Herr Kollege Van der Bellen. (Beifall bei der ÖVP.)

Sie haben auch gesagt, wir wollen ein Verfassungsgesetz, „dass a Ruah ist“. – Ja, wir wollen Rechtssicherheit! Wir wollen in dieser wichtigen Frage, die so lange polarisiert hat, eine klare und eindeutige weitere Vorgangsweise. (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.) – Einen Satz noch, Herr Präsident.

Da Sie hier Professor Mayer mit der Aussage, es handle sich um einen „erbärmlichen Umgang mit der Verfassung“, zitiert haben, möchte ich Professor Korinek, den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes zitieren, der gesagt hat: Es ist das eine gute Lösung, ein tauglicher Lösungsansatz; so kann man es lösen! Korinek ist mir allemal der bessere Zeuge! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

10.15


Präsident Dr. Andreas Khol: Als nächster Redner spricht Herr Abgeordneter Dr. Wittman 5 Minuten zu uns. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


10.15.36

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst bringe ich einen Gesamtändernden Abänderungsantrag ein, der in wesent­­lichen Punkten mit dem schon erläuterten Antrag der Regierungsfraktionen übereinstimmt, jedoch hinsichtlich der Öffnungsklausel und der Rechtsdurchsetzung zwei neue und andere Punkte, auf die ich noch eingehen werde, enthält. (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es könnte hier der Eindruck entstehen, als ob alles eitel Wonne wäre. – Das ist es aber nicht! (Ruf bei der ÖVP: Eitel schon!) Es sind hier von Rednern auch Unwahrheiten gesagt worden. Und das ist genau das Problem, das das Misstrauen bei jenen, die davon betroffen sind, schürt: wenn man nicht ganz ehrlich ist, sondern hier immer mit einem leichten Augenzwinkern arbeitet.

Wo ist der Konsens? – Der Konsens findet ausschließlich zwischen Haider und Schüssel statt, aber nicht mit der Volksgruppe, weil weder der Rat der Kärntner Slowenen noch der Zentralverband in der letzten Nacht den Konsens hergestellt hat (Bundeskanzler Dr. Schüssel: ...! Nachträglich!), sondern es gibt nur einen Konsens zwischen Haider und Schüssel. – Halten wir das fest: weder einen Konsens mit der Volksgruppe noch einen Konsens mit uns. (Abg. Ing. Schultes: Was sagt die Frau Schaunig?)

Das heißt: Wenn man in einer Frage, nämlich in einem Recht, das Minderheiten in einem Staatsvertrag eingeräumt ist, eine Abänderung auf Verfassungsebene macht


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