und dabei die Minderheiten nicht mit einschließt, dann macht die Mehrheit ein Gesetz gegen die Minderheit. (Abg. Öllinger: So ist es!) Das ist sehr einfach – aber es kann doch nur dann gehen und funktionieren, wenn man jene, die durch diese Norm geschützt sind, mit ins Boot bringt! Die haben Sie aber nicht im Boot! Daher besteht die Verpflichtung, mit derartigen Verfassungsgesetzen vorsichtig umzugehen und nicht über die Köpfe jener, die betroffen sind, hinweg zu entscheiden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Mag. Donnerbauer: Die Schaunig ...!)
Und warum ist dieses Misstrauen entstanden? – Durch dieses lächerliche Schauspiel des Kärntner Landeshauptmannes, Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes nicht zu vollziehen: mit dem Ortstafelverrücken, das in ganz Europa Österreich der Lächerlichkeit preisgegeben hat! (Abg. Scheibner: Lächerlich sind nur Sie!) So ist es entstanden! – Der Kärntner Landeshauptmann wollte und will keine Lösung! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Und die Regierung hat die BAWAG in den Konkurs geführt – das müssen Sie noch dazusagen!)
Herr Bundeskanzler, ich will Ihnen die Bemühungen zum
Konsens nicht absprechen, und es wurde ursprünglich ein Konsens gefunden.
In derselben Nacht beziehungsweise am nächsten Tag, als dieser
Konsens gefunden war, hat die Kärntner Landesregierung mit Stimmen
der ÖVP und der FPÖ aus der Öffnungsklausel ein Zustimmungsrecht
der Kärntner Landesregierung und der Gemeinden gemacht (Ruf bei der SPÖ: So ist es!) –
was bedeutet hätte, dass nie wieder neue Ortstafeln dazugekommen
wären! (Abg. Scheibner: ... verhandeln! – Sie wissen ja gar
nicht, wovon Sie reden!)
Das wäre keine Öffnungsklausel mehr gewesen, wie sie von den Kärntner Slowenen verlangt wurde, sondern eine Verhinderungsklausel für das Aufstellen von Ortstafeln! Und das war das Verlassen des Grundkonsenses. Ich verstehe, dass man dann misstrauisch wird. Verlassen hat diesen Grundkonsens Haider; er torpediert jede Lösung! Und Sie haben mit ihm einen Konsens! Das ist der Einzige, mit dem Sie einen Konsens haben (Abg. Dr. Baumgarnter-Gabitzer: Das stimmt ja nicht!), und das ist der falsche Konsens! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Hinsichtlich Ihres Vorschlages, dass wir nachher über eine Rechtsdurchsetzung reden, erinnere ich Sie nur an die Presseaussendung des Landeshauptmannes von Kärnten vom Donnerstag, in der dieser gesagt hat: Es ist völlig egal, was die in Wien beschließen; ich mach sowieso, was ich will! Das heißt, wenn diese Rechtsdurchsetzung nicht jetzt beschlossen wird, dann wird auch dieses Verfassungsgesetz niemals umsetzbar sein. Und das muss doch der Minderheit gewährleistet werden! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Daher haben wir in unseren Vorschlag die Bestimmung aufgenommen, dass man an den Verfassungsgerichtshof herantreten kann, dass dieser entscheidet und der Regierung den Auftrag erteilen kann, die Ortstafeln aufzustellen. Und dann hat die Bundesregierung das aufzustellen! Damit gilt das, was für jeden Häuslbauer in Österreich auch gilt: Wenn er ein Urteil eines Gerichtes hat, kann er es exekutieren.
Das ist nicht zu viel verlangt zum
Schutz der Minderheit, wenn man schon den Staatsvertrag verändert!
Ich denke, man sollte so fair mit der Minderheit umgehen, dass man diesen
Schutz nicht verlässt! (Zwischenruf des Abg. Dr. Fasslabend.)
Sie haben auch ein bisschen die Unwahrheit gesagt. Ihr Vorschlag entspricht nämlich nicht dem Grundkonsens, denn im Grundkonsens ist festgehalten, dass 10 Prozent der Bevölkerung und nicht 10 Prozent in Gemeinden, wo ein 10-prozentiger Minderheitenanteil festgestellt wurde, eine Petition einreichen kann.