reichischen Unis
inskribiert. Österreich ist neben Frankreich das einzige Land, in dem es
in dem für die OECD-Studie relevanten Erhebungsjahr weniger Studierende
gab als 1995. Österreich hatte mit 241.576 Studierenden im Wintersemester
2000/01 bereits vor Einführung der Studiengebühren deutlich weniger
Studierende als die meisten EU- und OECD-Staaten.
Faktum ist, dass nicht
nur die Anzahl an Studierenden in Österreich, sondern auch die
AkademikerInnenquote weit unter dem OECD-Schnitt liegt. In keinem dieser
Bereiche hat sich Österreich innerhalb des für die OECD relevanten
Untersuchungszeitraumes steigern können. Das ist eine bildungspolitische
Katastrophe. Die AkademikerInnenquote in Österreich ist mit 15
Prozent im internationalen Vergleich unterdurchschnittlich; der
OECD-Durchschnitt beträgt 24 Prozent. In den USA, Japan, Finnland, Schweden
und Australien liegt die AkademikerInnenquote über 30 Prozent, in
Kanada sogar bei 43 Prozent.
Studienplätze
für ÖsterreicherInnen in Gefahr
Die Regierung hat
Zugangsbeschränkungen an den österreichischen Universitäten eingeführt.
Faktum ist, dass nicht nur die AkademikerInnenquote, sondern auch die Hochschulübertrittsquote,
also die Zahl der Übertritte von MaturantInnen an die Unis, in Österreich
weit unter dem europäischen Schnitt liegt. Dies mit
Zugangsbeschränkungen zu beantworten ist kontraproduktiv. Österreich
braucht mehr und nicht weniger Studierende, um den Anschluss an die
europäische Spitze zu finden. Dazu bedarf es eines klaren politischen
Bekenntnisses mit einem entsprechenden Universitäts-Budget.
Die OECD-Kennzahlen
belegen, dass die Hochschulzugangsquote, also die Übertrittsraten von
MaturantInnen in den tertiären Bildungssektor, in Österreich geringer
ist als in vergleichbaren Staaten. So hat Österreich eine
Hochschulzugangsquote von lediglich 35 Prozent, während im
OECD-Ländermittel 53 Prozent eines Maturajahrganges an einer
Universität oder FH studieren. In Island, Neuseeland, Schweden, Finnland
und Polen sind es sogar über 70 Prozent. Kurz: In der OECD studiert jeder
Zweite, in Österreich nur jeder Dritte.
2,3 Milliarden Euro
für Eurofighter?
Da die budgetären
Möglichkeiten beschränkt und zusätzliche Ausgaben dadurch nur
bedingt möglich sind, müssen Prioritäten gesetzt werden.
Zusätzliche Bildungsausgaben sollen auch durch Einsparungen in
anderen Bereichen finanziert werden. Ein einzelnes Vorhaben
ermöglicht dabei Umschichtungen in besonders hohem Ausmaß: die
geplante und vertraglich vereinbarte Beschaffung von 18 Kampfflugzeugen
der Firma „Eurofighter“.
Art. 18.2 aus Teil A
des Eurofighter-Kaufvertrags lautet: „Das BMLV kann vom Vertrag jederzeit
zur Gänze oder teilweise durch schriftliche Mitteilung
zurücktreten.“ In diesem Fall hat das BMLV der Firma Eurofighter
alle bereits erbrachten Leistungen zu bezahlen. Da durch die
Unfähigkeit der Firma „Eurofighter“, die vertraglich
vereinbarten Flugzeuge der Tranche 2 zum vereinbarten Zeitpunkt zu
liefern, am 1. Juli 2007 Flugzeuge der Tranche 1, die für die
Eurofighter-„Partnerstaaten“ (Deutschland, Großbritannien,
Spanien, Italien) derzeit hergestellt werden, als Ersatz geliefert werden
sollen, werden derzeit von Eurofighter keine Flugzeuge für das BMLV
produziert. Eine Kündigung des Vertrags seitens des BMLV bedeutet daher
nur, dass die in Herstellung befindlichen Flugzeuge direkt an die vier
Bestellerstaaten geliefert werden können. Da für den Fall des
Rücktritts vom Vertrag von der Firma Eurofighter nur Leistungen, die im
Zusammenhang mit der Produktion der Flugzeuge erbracht werden, in Rechnung
gestellt werden können, kann das BMLV derzeit ohne Zahlung an die
Firma „Eurofighter“ den Vertrag kündigen.