Jugendliche ab 16 ihr
Wahlrecht in gleicher Weise ernst wie Erwachsene. Gleichzeitig sichert dieses
Wahlrecht, dass Anliegen und Ansichten junger Menschen von den Parteien
ernst genommen werden, weil sie mit ihrer Stimme diese Anliegen in demokratischer
Weise auch beeinflussen können. Die Senkung des Wahlalters auf 16 bedeutet
daher insgesamt mehr Demokratie und Akzeptanz der Jugend in unserer
Gesellschaft.
Die unterzeichneten
Abgeordneten beantragen daher, der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung:
Die Bundesregierung
wird ersucht, dem Nationalrat umgehend eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, wonach
das aktive Wahlalter bei Nationalratswahlen auf 16 Jahre gesenkt wird.
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Dr. Gusenbauer, Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen
betreffend bundeseinheitlicher Jugendschutz, eingebracht im Zuge der Debatte zu
TOP 1
Derzeit gibt es in
Österreich neun unterschiedliche Jugendschutzgesetze. Für Kinder und
Jugendliche gilt immer das Gesetz jenes Bundeslandes, in dem sie sich gerade
aufhalten. Das führt zu einer undurchsichtigen Vielzahl von
Jugendschutzbestimmungen, die nicht nachvollziehbar sind. Ein
einheitliches Jugendgesetz muss Bestimmungen zu den Rechten und
Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen beinhalten,
sowie – als Kernaufgabe – die Förderung der Arbeit
mit Kindern und Jugendlichen beinhalten. Über eine Vereinheitlichung
der Jugendschutzbestimmungen wurde schon oft diskutiert, passiert ist jedoch
nichts.
Aus diesen
Gründen fordert die Bundesjugendvertretung ein bundesweit einheitliches
Jugendschutzgesetz. Auch die ständige Konferenz der Kinder- und
JugendanwältInnen tritt für eine Harmonisierung ein.
Im
Österreich-Konvent wurde im Rahmen der neuen Kompetenzverteilung auch eine
Kompetenz des Bundes zur Regelung des Jugendschutzes diskutiert. Im Rahmen des
zweiten Jugendkonvents am 25. November 2004 haben sich die Jugendsprecher
aller vier im Nationalrat vertretenen Parteien dezidiert für eine solche
Kompetenz des Bundes für ein bundesweites Jugendschutzgesetz
ausgesprochen.
Der vorliegende
Entschließungsantrag soll daher entsprechend dem von allen vier Parteien
geäußerten Willen eine solche Bundeskompetenz ermöglichen.
Die unterzeichneten
Abgeordneten beantragen daher, der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung:
Die Bundesregierung
wird ersucht, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten,
wonach eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Jugendschutz geschaffen
wird.
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