Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 60

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Damit dieses Manko so schnell wie möglich beseitigt wird.

Ein weiterer Entschließungsantrag betrifft den Jugendschutz, denn es ist wirklich nicht mehr zu argumentieren, dass sich Jugendliche in jedem Bundesland an andere Be­stimmungen halten müssen. Bei der gestiegenen Mobilität Jugendlicher ist das wirklich nicht mehr zeitgemäß und, Frau Kollegin, aus Gleichheits- und Gerechtigkeitserwägun­gen auch nicht mehr zu vertreten.

Entsprechend breit ist auch die Zustimmung zu einer bundesweiten Regelung. Auch beim Jugend-Konvent im Rahmen des Österreich-Konvents haben sich interessanter­weise die Jugendsprecherinnen und -sprecher aller Parlamentsparteien dafür ausge­sprochen, nachdem sich die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs und die meis­ten Jugendorganisationen längst schon dafür stark gemacht haben. Nur, geschehen ist leider auch hier nichts.

Daher:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend bundeseinheitlicher Jugendschutz

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, wonach eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Jugendschutz ge­schaffen wird.

*****

Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die beiden von Frau Abgeordneter Mag. Gross­mann eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Senkung des Wahlalters, eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1

Von jungen Menschen wird in der heutigen komplexen Welt ein hohes Ausmaß von Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein in allen Bereichen des Lebens erwar­tet. Schon in sehr jungen Jahren müssen Entscheidungen von erheblicher Tragweite für das weitere Leben getroffen werden, wie etwa die Wahl des Berufs- bzw. Ausbil­dungsweges. Die Strafmündigkeit tritt bereits mit 14 Jahren ein, was so manche, die sich gegen eine Wahlaltersenkung aussprechen, sogar noch weiter herabsenken wol­len.

Während also Jugendlichen sehr früh Pflichten und Verantwortlichkeiten übertragen werden, lässt man sich mit den Rechten Zeit.

Zu einem wesentlichen Element der Selbstverantwortung gehört in einer Demokratie das Wahlrecht. Wie die Erfahrungen bei den Landtags- und Gemeinderatswahlen in jenen Ländern zeigen, in denen das Wahlalter auf 16 gesenkt wurde, nehmen dort


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