Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Dr. Andreas Khol: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Beschlusses auf Beendigung der ordentlichen Tagung 2006 der XXII. Gesetzgebungsperiode zu verlesen, damit dieser Teil mit Ende der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich verlese jetzt das Protokoll:
„Die Abgeordneten Mag. Molterer und Scheibner bringen den Antrag betreffend vorzeitige Beendigung der ordentlichen Tagung 2006 (Beilage I) ein.
Weiters wird das Verlangen gemäß § 51 Abs. 6 GOG von 20 Abgeordneten auf Verlesung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Beschlusses auf Beendigung der ordentlichen Tagung 2006 vorgelegt (Beilage III).
Auf Antrag der Abgeordneten Mag. Molterer und Scheibner (Beilage I) fasst der Nationalrat einstimmig nachstehenden Beschluss:
,Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die ordentliche Tagung 2006 der XXII. Gesetzgebungsperiode mit Schluss der 163. Sitzung des Nationalrats für beendet zu erklären.‘“
Erheben sich dagegen Einwendungen? – Kollege Großruck, sind das Einwendungen? (Abg. Großruck: Nein! – Heiterkeit.) – Nein. Das ist also nicht der Fall.
Die verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls gelten
gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit
Schluss der Sitzung als genehmigt.
Einlauf
Präsident Dr. Andreas Khol: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Anfragen 4728/J bis 4738/J eingelangt sind.
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Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 19.13 Uhr
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