Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung / Seite 21

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dass es erstmals ein einheitliches Pensionsrecht für alle unter 50-Jährigen mit einem transparenten Pensionskonto und mit Leistungsgarantie gibt. Ich möchte daran erin­nern, dass es erstmals Leistungsgerechtigkeit im Sinne gleicher Beitrag/gleiche Leis­tungen gibt. Ich möchte daran erinnern, dass gerade für die Alterspension in Zukunft nur mehr sieben Beitragsjahre aus der Erwerbstätigkeit notwendig sind und die rest­lichen Jahre durch Kindererziehungszeiten abgedeckt werden können. Und ich möchte darauf hinweisen, dass wir das faktische Pensionsalter näher an das Regelpensions­alter herangeführt und nicht – wie in vielen anderen Ländern Europas – das Regelpen­sionsalter erhöht haben. Außerdem gibt es in Österreich ein begünstigtes Pensions­antrittsalter für Frauen.

Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen, meine Damen und Herren, bestand auf Grund der Stabilisierung des Generationenvertrages, der Sicherung der staatlichen Pension auf Jahre, auf Grund einer angemessenen Altersversorgung verbunden mit einer Min­destsicherung und auf Grund flexibler Übergänge.

Ich möchte weiters darauf hinweisen, dass der jährliche Pensionsaufwand seitens des Bundes rund 5,4 Milliarden € beträgt.

Nun zu den Zahlen, was die Erhöhungen beziehungsweise – wie von den Antragstel­lern behauptet wird – die Reduzierung der Pensionen anlangt. Ich werde im Folgenden Zahlen des Hauptverbandes nennen, denn ich denke, man kann nicht sagen, dass das geschönte Zahlen sind.

Vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2004 sind die durchschnittlichen Alterspensionen um 110 € gestiegen: 883 € im Jahr 2000, 993 € im Jahr 2004.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben auch sozialpolitische Defizite der Vergangenheit korrigiert, vor allem im Rahmen der eigenständigen Alterssicherung der Frauen; neben der jährlichen Anpassung der Mindestsicherung, des Ausgleichszula­genrichtsatzes. Ich darf an dieser Stelle eine Bemerkung machen: Ich habe das Ge­fühl, dass den Antragstellern nicht ganz klar ist, welche Aufgaben diese Mindestsiche­rung beziehungsweise dieser Ausgleichszulagenrichtsatz hat. Wir haben diesen Richt­satz außertourlich erhöht, und er wird natürlich jährlich, wie alle anderen Pensionen auch, entsprechend angepasst.

Wieder ein paar Zahlen: Ausgleichszulagenrichtsatz für Mindestpensionisten: im Jah­re 1999 598 €, im Jahre 2006 beziehungsweise 2007 701 €. – Auch etwas, von dem die Frauen besonders betroffen sind.

Wir haben auch – so viel zum sozialen Gewissen und zur sozialen Verantwortung – für 47 500 Frauen der Aufbaugeneration erstmals nach 60 Jahren einen Beitrag geleistet, ein finanzielles Dankeschön für das, was sie für dieses Land und für uns getan haben. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.) Es liegt heute ein Antrag vor, um gerade diese Generation der Frauen, die in Wahlreden immer wieder so viel beschworen wird, besser zu versor­gen. Wir wollen für diese Frauen, die über 60 Jahre alt sind und keine eigene Pension haben – und das sind Tausende in Österreich –, eine so genannte Mütterpension oder ein Müttergeld einführen. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der FPÖ, ich lade Sie herzlich ein, diesem Antrag beizutreten, denn wenn ich mich recht erinnere, war das auch ein Thema Ihres Wahlprogramms!

Wir haben die Kindererziehungszeiten besser bewertet, vor allem was die Anzahl der Jahre und die Höhe der Beitragsgrundlage betrifft, und wir haben auch die Durchrech­nungszeit um drei Jahre pro Kind verkürzt.

Wir haben die begünstigte Pensionsversicherung für pflegende Angehörige eingeführt, für eine kostenlose Pensionsversicherung im Falle der Pflege behinderter Kinder die Altersgrenze vom 30. auf das 40. Lebensjahr ausgedehnt, und es werden auch die Zei-


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