destanpassung der Pensionen ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten
Strache, Kickl, Neubauer, Dr. Graf und weitere Abgeordnete
zum dringlichen Antrag
der Abgeordneten Strache, Kickl, Neubauer, Dr. Graf
betreffend
Pensionserhöhung
betreffend rechtlicher
Verankerung einer Mindestanpassung der Pensionen
eingebracht im Zuge
der Debatte
Die Statistik Austria
berechnet im Auftrag des Österreichischen Seniorenrates einen eigenen
Pensionisten-Preisindex, der ganz speziell auf die Bedürfnisse der
Pensionisten Rücksicht nimmt. Für die Freiheitliche Partei
Österreichs ist es von besonderer Bedeutung, dass auch eine
entsprechende rechtliche Absicherung der Pensionen in Bezug auf deren
jährlicher Anpassung erfolgt.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage
zuzuleiten, die vorsieht, dass die jährliche Anpassung der Pensionen mit
mindestens dem Pensionistenpreisindex vorgenommen wird.“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Auch der eben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Strache, Kickl, Neubauer, Dr. Graf betreffend Pensionserhöhung und Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes sowie des Familienrichtsatzes ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten
Strache, Kickl, Neubauer, Dr. Graf und weitere Abgeordnete
zum dringlichen Antrag
der Abgeordneten Strache, Kickl, Neubauer, Dr. Graf
betreffend
Pensionserhöhung
betreffend
Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes sowie des Familienrichtsatzes
eingebracht im Zuge
der Debatte
Im Zug der Erhöhung der Pensionen ergibt sich immer wieder eine massive soziale Ungerechtigkeit dadurch, dass Pensionen die unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz bzw. dem Familienrichtsatz liegen, effektiv nicht an der Erhöhung partizipieren. Dies hat zur Folge, dass der Ausgleichszulagenrichtsatz bzw. der Familienrichtsatz zusätz-
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