ordneten in diesem Haus haben sehr wenig Möglichkeiten, auch selber Gesetze einzubringen und auszuarbeiten, weil dafür einfach die notwendige Unterstützung auch hier im Haus nicht gegeben ist und die Ressourcen dafür nicht da sind. Diesem Automatismus, der, denke ich, vielen Menschen auf die Nerven geht, nämlich dem Automatismus, dass die Regierung sich hinstellt und sagt, alles, was wir tun, ist gut, und auf der anderen Seite die Opposition sagt, es ist alles schlecht, wobei wechselseitig wenig Anerkennung erfolgt, kann man auch durch Stärkung dieses Hauses entgegenwirken.
Ganz eine wichtige Möglichkeit oder eine wichtige Notwendigkeit in diesem Zusammenhang ist es eben, so einen Legislativdienst in diesem Hause einzurichten, um diesen Automatismus, dass alles, was von der Opposition kommt, keine gute Idee sein kann, abzuschaffen.
Ich glaube, das ist auch etwas, was die parlamentarischen Debatten mittelfristig so unattraktiv macht, weil es so vorhersehbar ist und eben auch so langweilig geworden ist: Das ist gut und das ist schlecht. – Es kann ja nicht sein, dass über sieben Jahre hinweg von der Opposition keine einzige gute Idee gekommen ist, so wie es nachweislich auch die letzten sieben Jahre gehandhabt worden ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Geht schon über 20 Jahre! Bin Ihrer Meinung!) Jetzt sagt ein Kollege, der in der Regierung war oder immer noch ist, dass das auch in der Vergangenheit immer so war – und das ist richtig. Diejenigen, die die Macht haben, haben immer Probleme mit den guten Ideen derjenigen, die in Opposition sind. (Abg. Ing. Westenthaler: Und umgekehrt!) Das kann man jedenfalls einmal angehen.
Allerdings, Herr Bundeskanzler, Sie haben jetzt noch etwas anderes im Detail angeschnitten, auf das es sich jetzt einzugehen lohnt. Wenn Sie sich jetzt hier hinstellen und über die Prüfbefugnisse des Nationalrates sprechen, über Untersuchungsausschüsse, dann wäre es schon schön gewesen, wenn Sie sich zumindest die parlamentarische Praxis dieses Hauses in der Vergangenheit auch angesehen hätten. Die parlamentarische Praxis war nämlich eine andere. Die parlamentarische Praxis bei Untersuchungsausschüssen geht von einem sehr, sehr weiten Untersuchungsgegenstand aus. Wir haben sogar schon Akte der Landesverwaltung, auch private Urkunden, auch Akte der Nationalbank hier in diesem Haus in Untersuchungsausschüssen gehabt, nämlich im Untersuchungsausschuss zum AKH.
Es wäre schön gewesen, hätten Sie, wenn Sie jetzt aus einem Gutachten zitieren, auch das Gutachten dieses Hauses gelesen, das ganz eindeutig zu einem anderen Schluss kommt und vor allem auch die Praxis, die Vergangenheit dieses Hauses mit einbezieht.
Da ist es überhaupt keine Frage: Die Finanzmarktaufsicht ist kein Gericht, die Finanzmarktaufsicht ist eine Behörde. Sie erlässt Bescheide und keine Urteile. Sie agiert als Verwaltungsbehörde und ist selbstverständlich in ihrem hoheitlichen Bereich, in dem, wo sie hoheitliche Aufgaben erfüllt – und das sind die Kernaufgaben des Staates –, der Kontrolle des Nationalrates verantwortlich. Selbstverständlich! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Sie unterliegen auch einem wesentlichen Irrtum: Wenn eine Behörde weisungsfrei gestellt ist, heißt das noch lange nicht, dass sie allein deshalb außerhalb jeglicher Kontrolltätigkeit ist! Das ist ein weit verbreiteter Irrtum, aber es ist ein Irrtum! Das ist falsch! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Großruck.)
Es war in der Vergangenheit so: Die Untersuchungsausschüsse haben sich weite Rahmen gesteckt. Und sollte hier in diesem Haus ein Antrag zur Beschlussfassung vorgelegt worden sein oder vorgelegt werden, der nicht der Verfassung entspricht, dann liegt es in der Verantwortung des Präsidenten oder der Präsidenten, diesen
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