Was eine Verordnung oder ein Erlass der Bundesministerin in
Zuwanderungsfragen mit der Bestellung eines Mitgliedes der Volksanwaltschaft zu
tun hat, das müssen Sie mir erst einmal erklären! Und da ist auch der
Bogen, den Sie da gespannt haben, Herr Kollege Van der Bellen, einfach falsch. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten
der ÖVP.)
Ich hätte mir da schon eine entsprechende Handlung von Seiten der Präsidentin erwartet. Aber wenn das so exzessiv ausgelegt wird, okay. Das kann ja geschehen.
Wir nehmen auch zur Kenntnis, dass künftig offensichtlich zu den verschiedensten Tagesordnungspunkten alles Mögliche gesprochen werden kann. – Ist ja auch eine Art neuer Parlamentarismus. Wenn das so ist, ist es okay, und wir nehmen das auch zur Kenntnis.
Kurz ein Satz zu dem angesprochenen Erlass: Frau Bundesministerin Haubner hat vollkommen korrekt gehandelt! Sie handelt auf dem Boden österreichischer Gesetze, und dafür ist ihr auch zu danken, das ist in Ordnung. Wir unterstützen das auch inhaltlich voll und ganz, weil wir der Meinung sind – das haben wir den Menschen vor den Wahlen versprochen und das halten wir auch nach den Wahlen –, dass künftig bei Sozialleistungen ein stärkeres Augenmaß auf die Staatsbürgerschaft, auf österreichische Mitbürgerinnen und Mitbürger gelegt werden soll. Weil diese dafür etwas leisten und etwas bringen, sollen sie auch in erster Linie Sozialleistungen erhalten. Die Vorgehensweise von Ursula Haubner war völlig richtig! (Beifall beim BZÖ.)
Nun zur Volksanwaltschaft an und für sich. Selbstverständlich, wie wir das immer getan haben, seit wir im Hohen Haus sind, anerkennen wir das Recht der drittstärksten Fraktion, zu nominieren, man muss sich nur die Frage stellen – natürlich ist das Gesetz, natürlich steht das im Gesetz geschrieben, auch verfassungsmäßig –, ob das alles auch richtig und zweckmäßig ist; nicht jedes Gesetz ist zweckmäßig. Und in diesem Fall ist eine Konstellation eingetreten, die zu hinterfragen ist und wo die Zweckmäßigkeit mit Sicherheit nicht gegeben ist. Diese Frage muss man an alle Abgeordneten dieses Hauses stellen: ob es wirklich zweckmäßig ist, einen Volksanwalt für ganze sieben Monate, nämlich bis 30. Juni 2007, zu nominieren, zumal der Betreffende sich einarbeiten muss, sich Infrastruktur personeller, aber auch büromäßiger Art schaffen muss. (Zwischenruf der Abg. Bures.)
Wie wir gestern im „Report“ sehen konnten, gibt es sogar verschiedene Meinungen darüber, wo man sich dort einarbeiten und einrichten muss. Ich habe im Ausschuss gehört, Herr Kabas brauche keine Einarbeitungszeit. Dann wünsche ich ihm alles Gute, er ist offensichtlich der geborene Volksanwalt und braucht keine Einarbeitungszeit. – Das gibt es nicht, es ist noch nie jemand als Volksanwalt zur Welt gekommen! Selbstverständlich muss man sich einarbeiten.
In diesem Zusammenhang stelle ich die Frage an die FPÖ, aber auch an alle anderen (Zwischenruf des Abg. Mag. Hauser): Wo ist da eigentlich die Spargesinnung, wenn es darum geht, konsequente zweckmäßige Lösungen zu schaffen? Wo ist die Spargesinnung der FPÖ, die diese hier vom Rednerpult aus schon öfter hinterfragt hat, wenn für sieben Monate ein Volksanwalt bestellt wird? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Hauser.) – Herr Kollege von der FPÖ, das merkt man jetzt auch schon: Sie rufen ständig den Spargedanken aus, aber immer dann, wenn es ums eigene Haus, ums eigene Gerstl geht, sind Sie die Ersten, die zulangen und den Spargedanken plötzlich nicht mehr kennen. Das ist die Wahrheit! (Beifall beim BZÖ.)
Das haben wir auch beim letzten Mal gemerkt; weil Kollege Stadler nicht anwesend war, wiederhole ich das noch einmal kurz, der sich eine üppige Politikerpension gesichert hat, die vor kurzem anspruchsmäßig schlagend geworden ist, der 1997 freiwillig ins alte Politikersystem optiert hat und sich eine fette Politikerpension zugesichert
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