Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 42

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Aber, sehr geehrte Damen und Herren, es darf, nein, es muss davon ausgegangen werden, dass der von der FPÖ nachnominierte Volksanwalt für die befristete, relativ kurze Zeit bis zum Ablauf der Funktionsperiode im Sinne der Bürgerinnen und Bürger frei von persönlichen Anschauungen und Ideologien agiert und handelt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mandak: Das glauben Sie?)

Bei der Neubesetzung der Volksanwälte nach Ablauf der Funktionsperiode greift die Staatspraxis auf die Zahl der Stimmen bei der letzten Nationalratswahl zurück. Das Nominierungsrecht für die definitive Bestellung eines Volksanwaltes kommt dann eindeutig dem Grünen Klub zu.

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Sinne der Staatspraxis und des Grundsatzes der Kontinuität besteht kein Grund, von diesem pragmatischen Vorgehen abzugehen oder daran zu rütteln.

Meine Damen und Herren, was nun die Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft anbelangt, ist es sehr positiv, dass einer langjährigen Forderung nachgekommen und ein Volksanwaltausschuss im Parlament eingerichtet wird. (Beifall der Abg. Mag. Wurm.)

Erfreulich wäre es natürlich, meine Damen und Herren, wenn die Volksanwaltschaft dieselben Rechte wie der Rechnungshof in der Berichterstattung bekommen könnte, nämlich, dass er den Nationalrat in Form von Einzelberichterstattungen über aktuelle Wahrnehmungen informieren kann. Damit könnte der Ausschuss schneller reagieren und im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher dem Plenum Gesetzes­vorlagen unterbreiten.

Als Fraktionsvorsitzende in diesem Ausschuss werde ich mich dafür einsetzen, dass Missstände im Sinne der Bürgerinnen und Bürger rasch und unbürokratisch beseitigt werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

10.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Ing. Westenthaler. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


10.38.37

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die „Masche“ der Grünen bei solchen Nominie­rungen kennen wir, die ist nichts Neues: Es wird immer anerkannt, beispielsweise Rechte, so wie beim Volksanwalt. Beim Präsidenten wird der Haus-Usus anerkannt – das hören wir immer wieder –, aber er wird dann doch nicht anerkannt – und letztlich auch das Recht nicht, wenn man dann jene Person, die von der zuständigen Fraktion nominiert wird, ablehnt. (Abg. Dr. Van der Bellen: Nie!)

Das ist inkonsequent und auch nicht zu begründen, denn entweder Sie lehnen es ab oder Sie lehnen es nicht ab! Aber Sie können nicht irgendeinen Mittelweg finden – was Sie schon öfter gemacht haben, und zwar tun Sie das immer nur dann, wenn es um Ihre eigenen Nominierungen geht. Da erheben Sie Anspruch, da ist alles super, und da ist Ihrer Meinung nach auch die Person geeignet.

Wir kennen von den Grünen auch die Vorgangsweise, immer wieder zu versuchen, sach­fremde Themen in die Debatte zu bringen, die Tagesordnung sozusagen zu biegen.

Herr Abgeordneter Van der Bellen, Sie sind Klubobmann, und daher sollten Sie wissen, dass man bei der Tagesordnung zur Sache sprechen sollte (Abg. Dr. Van der Bellen lacht) – und das sollte auch die Präsidentin wissen; erlauben Sie mir diese leise Kritik.

 


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