Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 85

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13.00.50

Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kollegin­nen und Kollegen! Wenn wir heute, wie es aussieht, mehrheitlich ein gutes Gesamt­paket für die Seniorinnen und Senioren beschließen, dann bin ich sehr froh, denn endlich haben für das kommende Jahr die Pensionistinnen und Pensionisten einmal Sicherheit bezüglich dessen, was sie bekommen, die Sicherheit, dass sie am 1. Jänner eine allgemeine Pensionserhöhung von 1,6 Prozent bekommen, eine Wertsicherung, die wir ihnen per Gesetz seit dem Jahr 2005 zugesichert haben, und dass sie eine zu­sätzliche Einmalzahlung bekommen, die jetzt mehr gestaffelt ist, als ursprünglich vor­geschlagen wurde. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Ich halte grundsätzlich eine Staffelung, die vor allem Kleinstpensionsbezieherinnen und -bezieher besonders berücksichtigt, für gut. Wir hatten bisher eine Grenze bei der halben Höchstbeitragsgrundlage im Wert von zirka 1 902 €, und ab diesem Wert haben wir dann mit einem Fixbetrag erhöht; jetzt haben wir eine Staffelung eingeführt. Ich habe damals immer gesagt, diese Höchstbeitragsgrundlage – die halbe Höchst­beitrags­grundlage von 1 900 – ist gerechtfertigt, weil über 90 Prozent der Pensionisten davon betroffen sind. Und wenn ich mir jetzt die Zahlen anschaue bei dieser Staffe­lung, dieser Dreier-Staffelung, stelle ich fest, wir kommen genau auf diese Zahlen.

Es werden hier 92,8 Prozent der Pensionistinnen und Pensionisten mit kleinen Pen­sionen, mittleren Pensionen bis 1 900 € Höchstbeitragsgrundlage in Form von Einmal­zahlungen besonders begünstigt: Einmalzahlungen, die es in der Vergangenheit immer gegeben hat, die es jetzt gibt und die es wahrscheinlich auch in Zukunft geben wird, denn sie sind ein besonderes Dankeschön auch an die ältere Generation im Sinne dessen, dass sie ja auch am allgemeinen Wohlstand mitgewirkt und mitgearbeitet hat.

Ich bin auch froh darüber, dass es zu einer weiteren Anhebung der Ausgleichszulage kommt. Wir haben diese ja im Vorjahr erstmals bei den Einzelbezieherinnen und -bezieher angehoben. Wir haben gerade den Familienrichtsatz im Jahr 2003 außer­tourlich angehoben. Ich will hier zwar nicht vergleichen und sagen, dass es die höchste und größte Anpassung ist, die es je gegeben hat, mit einer außertourlichen Erhöhung – ich glaube, es ist nicht der Zeitpunkt, das zu betonen, denn die Menschen freuen sich, wenn sie etwas bekommen –, aber den Familienrichtsatz haben wir im Jahr 2003 um 65,4 € angehoben. Das ist für Ehepaare, für Familien damals sehr wichtig gewesen.

Daher wird der heutige Beschluss einer sein, der zeigt, dass die soziale Verantwor­tung, die in den vergangenen Jahren für die ältere Generation wahrgenommen wurde, auch für das kommende Jahr gilt, und ich hoffe, auch für die kommende Regierung. Wir haben einen sehr richtigen und nachhaltigen Weg eingeschlagen, indem wir auf Dauer und für die Zukunft den Pensionistinnen und Pensionisten eine angemessene finanzielle Sicherung des Lebensabends geben. Das ist eine Verantwortung, die wir auch in Zukunft wahrnehmen müssen.

Wir haben aber auch gesagt, dass jene, die besondere gesellschaftspolitische Leistun­gen erbringen, auch in der Pension besonders begünstigt werden sollen. Und daher ist ein wichtiger Schritt die Anhebung der Kindererziehungszeiten auf vier Jahre, also eine Verdoppelung gewesen, und ich denke, in einem nächsten Schritt müssen wir uns auch überlegen, dass es gesellschaftspolitische Leistungen wie Pflege in der Familie gibt, die auch entsprechend auf Pensionszeiten angerechnet werden sollen. Das ist notwendig, das ist fair, und das betrifft natürlich auch in Zukunft immer wieder die Frauen. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

 


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