weiß man das, glaube ich, noch länger –, nach 18 Jahren, plötzlich sagt: Das ist ein Wahnsinn, da muss man etwas tun! – 18 Jahre lang hat man dazu geschwiegen, dann ist es aktuell geworden, und man musste etwas tun. Man hat, und das ist Ihnen eingefallen, diese Übergangsbestimmungen gemacht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass diese Übergangsbestimmungen für dieses halbe Jahr wirklich ein riesengroßer Schmarrn sind, möchte ich Ihnen jetzt anhand eines Beispiels zeigen.
Mir hat eine Frau geschrieben, sie ist 48 Jahre alt und querschnittgelähmt, sie hat praktisch eine Halswirbelsäulenlähmung und hat, so wie viele andere auch, ihre Assistenz geregelt, indem sie zwei Mitarbeiterinnen hat, die in Österreich nicht legal tätig sein dürfen; die arbeiten den ganzen Monat bei ihr. Die Frau hat eine Wohnung mit 65 Quadratmetern, in einem kleinen Zimmer können die Mitarbeiterinnen schlafen. Diese beiden Damen bekommen im Monat zusammen 1 560 €.
Diese Frau – ich nenne die Rollstuhlfahrerin „Frau Gruber“ – muss ab 1. Jänner 2007 entweder diese zwei Frauen mit allen sozialversicherungsrechtlichen Notwendigkeiten selbst versichern oder sie sagt: Ihr könnt als Selbständige bei mir arbeiten und müsst eure Versicherungsbeiträge selbst abliefern. Egal, welche Lösung man wählt, unter dem Strich bleiben dann für die Person, die die Assistenz übernimmt, in dem Fall nur mehr 750 € übrig – jetzt hat sie 1 500 € netto bekommen. Nach dem 1. Jänner kann sie nicht mehr 1 500 € netto bezahlt bekommen, denn das würde für Frau Gruber mit den Lohnnebenkosten bedeuten, dass sie 3 000 € bezahlen muss. Diese hat sie nicht! Sie hat nur 1 562,10 € Pflegegeld und 942,30 € Pension. Sie kann das also nicht tun.
Sie kann jetzt sagen: Okay, dann gebe ich die 1 562,10 € Pflegegeld an meine Assistentinnen weiter, und diese sollen sich selbst um ihre Versicherung kümmern. Diese werden dann sagen: So geht es auch nicht, denn wenn wir die Sozialversicherungsbeiträge selbst übernehmen müssen, dann bleiben uns gemeinsam nicht mehr 1 562 €, sondern nur mehr 780 €. – Und um 400 € arbeite ich auch nicht.
Das ist jetzt die Problematik, die sich stellt. Wir könnten diese Problematik nur lösen, indem wir jetzt diese Legalisierung beschließen – ja, da sind wir dafür –, aber uns auf der anderen Seite auch um die Finanzierung dieser anfallenden Lohnnebenkosten und Sonderzahlungen – alles, was sich aus einem sozialversicherungsrechtlichen Dienstverhältnis ergibt – kümmern. Die Leute können das Geld ja nicht aus dem Hut zaubern, sie haben es nicht.
„Frau Gruber“ hat mir geschrieben, sie habe jetzt mit der illegalen Beschäftigung dieser zwei Mitarbeiterinnen monatlich durchschnittlich 508 € zur persönlichen Verfügung. Da hat sie aber die zwei Sonderzahlungen schon eingerechnet. Nach der neuen Regelung, wenn sie ihre zwei Mitarbeiterinnen legalisiert, wird sie jeden Monat ein Minus von 1 500 € haben, denn leben muss sie auch von etwas. Das geht nicht.
Da gibt es nur zwei Möglichkeiten: entweder eine offene Pflegegeldstufe zu schaffen, damit die Leute, die nachweisen können, dass sie mit ihrem Pflegegeld nicht auskommen, diese Mehrkosten automatisch erstattet bekommen, oder die Sozialversicherungsleistungen durch den Bund zu tragen.
Außerdem müssen einzelne Behinderungsgruppen neu eingestuft werden, zum Beispiel demenzkranke Menschen. Diese brauchen zwar keine Betreuung im klassischen Sinn, aber hinter denen muss man ständig her sein, weil man nicht weiß, wo sie gerade sind und was sie vorhaben. Diese sind viel zu niedrig eingestuft.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite