Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 102

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Bei Demenzerkrankungen gibt es aber anfangs meist eine zu niedrige Einstufung, da die derzeit verwendeten Kriterien zu kurz greifen. Die übliche Einstufung in die Pflegegeldstufen 1 bis 2 entspricht nicht dem tatsächlichen Pflegebedarf.

Ein höheres Pflegegeld für demenzkranke Menschen ist dringend notwendig. Für bestimmte Gruppen von Pflegebedürftigen, z.B. für blinde Menschen oder Rollstuhl­fahrerInnen, sind in der Einstufungsverordnung Mindesteinstufungen festgelegt. Dies wäre auch bei Demenzkranken erforderlich, um den besonderen Pflegeaufwand zu berücksichtigen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 30.9.2007 einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine Pflegegeld-Mindesteinstufung für Demenzkranke in Stufe 3 oder 4 beinhaltet.

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Trunk zu Wort. Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.05.02

Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Kollegin Theresia Haidlmayr hat über weite Strecken in ihrer Argumentation und Darlegung völlig Recht, denn das vorliegende Pflege-Übergangs­gesetz – und das muss hier auch offen ausgesprochen werden – ist nicht mehr und nicht weniger als eine Notlösung, weil in Wirklichkeit Gefahr im Verzug vorliegt: eine Notlösung, die jenen Pflegebedürftigen und ihren Familien und Angehörigen zugute kommt, die jetzt, weil illegale Beschäftigung vorliegt, kriminalisiert werden, eine Notlösung, die diese Pflegebedürftigen für einen kurzen Zeitraum von sieben Monaten entkriminalisieren soll.

Dieses Übergangsgesetz gibt aber uns, dem neu konstituierten Nationalrat, bis 30. Juni 2007 – das heißt knapp sieben Monate – Zeit, endlich jene Maßnahmen legistischer und budgetärer Art zu treffen, die den Pflegenotstand in Österreich beheben. Sie werden sich erinnern: der Pflegenotstand, der vom Herrn Bundeskanzler noch diesen Sommer in Abrede gestellt wurde, als er nach zahlreichen Vorfällen gemeint hat, diesen Pflegenotstand gäbe es nicht. Dieser Pflegenotstand, unter dem die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen in Österreich derzeit noch immer leiden, hat natürlich seine Ursachen.

Eine Ursache ist, dass nicht nur, aber auch die zuständige Sozialministerin und natürlich auch ihr Vorgänger Herbert Haupt entweder diese Problematik einfach igno­riert haben oder – Ohren zu, Augen zu – nichts getan haben. Dieses Nichtstun nenne ich auch heute noch fahrlässig und in Wirklichkeit unzulässig.

Wir werden dieser Übergangsregelung – ich glaube, ich habe klar dargelegt, warum – zustimmen, weil es der Entkriminalisierung von Pflegebedürftigen für einen kurzen Zeitraum dient. Wichtig ist, in diesem Zusammenhang auch festzustellen, dass diese quasi Amnestie, die die Betroffenen begrüßen – letztlich ist eine Amnestie aber immer eine Form von Unrecht –, nicht für Trägerorganisationen gilt, weil das letztlich be­deuten würde, dass entweder die Vereine diskriminiert würden oder aber die in diesen


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